Der verdichtete Stadtraum ist gekennzeichnet durch eine hohe bauliche Ausnutzung der Grundstücke und einen geringen Anteil an verbleibenden Freiflächen. Für die freiflächenbezogene Erholung stehen in der Innenstadt und in den verdichteten Stadtrandbereichen nur wenige nutzbare Freiräume zur Verfügung. Die großen Naherholungsgebiete liegen am Stadtrand bzw. weiter außerhalb der Stadt und sind für viele Erholungssuchende schwer zu erreichen.
Innerhalb der Verdichtungsräume übernehmen die öffentlichen Grünflächen, das sind die allgemein zugänglichen und in der Rechtsträgerschaft der Naturschutz- und Grünflächenämter stehenden Flächen, als Orte für Regeneration und körperlich-seelischen Ausgleich eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung.
Grünanlagen sollen entsprechend den unterschiedlichen Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung verschiedene Anforderungen hinsichtlich der Erreichbarkeit, Größe, Ausstattung und Gestaltung erfüllen.
Beispielsweise wird die Länge des Weges, die zum Erreichen einer Grünanlage akzeptiert wird (Einzugsbereich), im wesentlichen durch die freie Zeit bestimmt, die dem Einzelnen für die freiraumbezogene Erholung zur Verfügung steht. Bleibt nur wenig Zeit, darf die Grünanlage nicht weit entfernt sein. Die gute Erreichbarkeit einer Grünanlage ist für weniger mobile Bevölkerungsgruppen, z.B. ältere Menschen, ein wichtiges Kriterium für den Freiraumaufenthalt. Somit kommt der Grünanlage in Wohnungsnähe eine besondere Bedeutung zu.
Die Ansprüche der Erholungssuchenden an die Größe des Freiraums und die Vielfältigkeit seiner Ausstattung und Gestaltung nehmen mit der Dauer des Aufenthalts in der Grünanlage zu. So werden an Wochenenden verstärkt größere Parkanlagen mit einem vielfältigen Nutzungsangebot aufgesucht. Gruppen mit Kindern bevorzugen beispielsweise eher nicht reglementierte Parkbereiche, wie offene Rasenflächen, ältere Menschen geben eher geordneten, aufwendig gestalteten Bereichen den Vorzug (vgl. Gröning 1985).
Es wird in wohnungsnahen und siedlungsnahen Freiraum unterschieden, wobei die Zuordnung zum jeweiligen Freiraumtyp anhand der Flächengröße erfolgt.
Der wohnungsnahe Freiraum ist dem unmittelbaren Wohnumfeld zugeordnet, sein Einzugsbereich auf 500 m beschränkt. Er kann in kurzer Zeit (Gehweg ca. 5-10 Min.) und mit geringem Aufwand erreicht werden und dient überwiegend der Kurzzeit- und Feierabenderholung. Aufgrund der Nähe zur Wohnung hat dieser Freiraumtyp eine besondere Bedeutung für weniger mobile Bevölkerungsgruppen, wie Kinder, ältere Menschen und Behinderte. Von hohem Wert ist der wohnungsnahe Freiraum auch für Erwerbstätige, die in ihrer arbeitsfreien Zeit eine Grünanlage für einen kurzen Aufenthalt im Freien nutzen können. Den Anforderungen der Kurzzeit- und Feierabenderholung genügen in der Regel schon Grünanlagen geringer Flächengröße (ab 0,5 ha).
Der siedlungsnahe Freiraum, zu dem alle Grünanlagen über 10 ha gehören, soll auch der halb- und ganztägigen Erholung dienen. Damit sind höhere Anforderungen sowohl an seine Größe als auch an seine Ausstattungsvielfalt verbunden. Siedlungsnahe Grünflächen mit einer Größe von mehr als 50 ha übernehmen zusätzlich die Funktion eines übergeordneten Freiraums mit bezirksübergreifender Bedeutung für die Erholung der Berliner Bevölkerung (z.B. Großer Tiergarten, Volkspark Wuhlheide). Der Einzugsbereich des siedlungsnahen Freiraums ist in Abhängigkeit von der Größe der Anlage auf 1 000 bzw. 1 500 m festgelegt. Grundsätzlich gilt, daß ein siedlungsnaher Freiraum immer auch die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums erfüllt (zur Einteilung vgl. Tab. 1).
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Freiflächen werden in Berlin folgende Richtwerte angestrebt:
- wohnungsnaher Freiraum:6 m2 pro Einwohner (m2/EW),
- siedlungsnaher Freiraum:7 m2/EW (vgl. “Richtwerte für Frei- und Grünflächen” der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen vom September 1973, nach Schindler 1975 und 1976, nach Kellermann 1979 und nach AG Freiraum und Ökologie 1982).