Die Höhenerstreckung der Berliner Gebäude hängt eng mit der Baugeschichte der Stadt, einschließlich der Wiederaufbaumaßnahmen nach dem II. Weltkrieg, zusammen. Der Begleittext zu den Umweltatlas-Karten „Stadtstruktur (06.07) und „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert (06.08) beschreibt sehr ausführlich die Siedlungsentwicklung der Stadt, die aufgrund der vor allem nach der Reichsgründung 1871 rasant zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Berlins ebenso rasant in einzelnen Bauepochen vonstattenging.
Eine weitere detailreiche Darstellung der Berliner Baugeschichte bietet die Veröffentlichung „Berliner Pläne 1862-1994“ (SenStadt 2002).
Zunächst nur innerhalb der seit 1877 bestehenden Ringbahn, später auch deutlich darüber hinaus und gebietsweise bis zur heutigen Zeit beherrscht die typische Berliner Blockbebauung den Mietshaus-Wohnungsbau. Seit 1853 regelte die ‚Baupolizeiordnung‘ für Berlin u.a. die Höhe der Gebäude. Sie setzte die im Prinzip auch heute noch geltende Berliner Traufhöhe von 22 m fest (in der Karte wird dagegen die berechnete Höhe des Gebäude-Dachfirstes dargestellt). Zusammen mit dem Kellergeschoss lassen sich so in der Regel sechs bis sieben Geschosse in einem Gebäude unterbringen.
Diese Bestimmung und die Tatsache, dass auch der Wiederaufbau nach dem II. Weltkrieg im Bestand weitgehend die bisherigen Grundriss- und Höhenstrukturen wiederaufnahm, führten dazu, dass große Teile der Berliner Innenstadt, auch heute noch ein relativ einheitliches Bild der Dachlandschaft bieten.
Rund 3.400 ha und damit etwa 10 % der Wohngebiets-Flächentypen des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) gehören zu den von der Traufhöhenbeschränkung direkt betroffenen innerstädtischen Altbauquartieren (vgl. Karte 06.08 „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ sowie Abbildung 4 und Tabelle 1).