Die vorliegende Karte basiert auf der Datei “Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin”, Stand 31. Dezember 2010 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Einwohnerregisterstatistik wertet Daten über melderechtlich registrierte Einwohner aus. Als landesspezifische Statistik dient sie vor allem dem Nachweis kleinräumiger demographischer Daten und der Ausländer nach einzelnen Staatsangehörigkeiten. Sie ergänzt die Statistik der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung. Allerdings gibt es Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Einwohnerregisterstatistik (Stand 31.12.2010: 3.387.562) und denen der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung (Stand 30.11.2010: 3.459.218), da das Register nicht primär für statistische Zwecke geführt wird.
Dieses wird halbjährlich auf Grundlage der Volkszählungsdaten und den An- und Abmeldungen fortgeschrieben.
Als Verwaltungsregister kann das Melderegister die Genauigkeitsanforderungen der Statistik nicht in vollem Umfang erfüllen. So enthält der Stichtagsabzug z. B. durch Umzug oder Geburten / Sterbefälle zurzeit noch unvermeidbare Ungenauigkeiten.
Durch die Vergabe der einheitlichen Steuer-Identnummer sind in den Melderegistern besonders viele Ausländer, die nicht mehr an ihrer Meldeadresse anzutreffen waren, von Amts wegen abgemeldet worden. Die jetzigen Ergebnisse sind durch diese Registerbereinigungen nur noch eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Für die vorliegende Karte wurden in einem gesonderten Verfahren alle zurzeit existierenden rund 381.000 Berliner Adressdaten den Block- und Blockteilflächen der Nutzungsdatei des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) zugeordnet. Dadurch war es möglich, die Einwohnerdaten nicht nur auf die Ebene des Statistischen Blockes, sondern auch die der sogenannten Teilblöcke des ISU zu aggregieren und damit eine Darstellung zu erreichen, die direkt mit der vorangegangenen Ausgabe 2010 zu vergleichen ist.
Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Genauigkeit des abgebildeten Datenbestandes:
- Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung dürfen Angaben, die nur mit einem oder zwei Fällen besetzt sind, nicht mit ihrem Echtwert ausgewiesen werden. Bei Block- bzw. Blockteilflächenauswertungen müssen deshalb diese Geheimhaltungsfälle (Werte “1” oder “2”) so verändert werden, dass sie entweder überhaupt nicht mehr oder mindestens dreimal besetzt sind. Daher treten keine absoluten Einwohnerwerte unter “3” auf.
- Merkmalskombinationen mit den Häufigkeiten “1“und “2” werden dabei so umgebucht, dass anschließend nur noch Kombinationen vorhanden sind, die entweder überhaupt nicht mehr oder mindestens dreimal vorkommen. Das eingesetzte maschinelle Geheimhaltungsverfahrens muss neben der Verhinderung von Tabellenwerten kleiner “3” auch sicherstellen, dass alle Auswertungen zu identischen Randsummenergebnisse führen. Dieses – für beide Anliegen optimierte – Verfahren hat die Folge, dass Verzerrungen auch für stärker besetzte Tabellenfelder nicht zu vermeiden sind.
- Darüber hinaus kann das Verwaltungsregister als Melderegister die Genauigkeitsanforderungen der Statistik nicht in vollem Umfang erfüllen. So enthält der Stichtagsabzug z. B. durch Umzug oder Geburten / Sterbefälle bedingte “Karteileichen” und Fehlbestände.
Diese Einschränkungen sind bei der Interpretation der Zahlen zu beachten.
Die Flächengrößen der einzelnen Blöcke bzw. Blockteilflächen wurden direkt aus der blockscharfen Karte ISU5 1 : 5000 berechnet.