Zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen geeignet sind. Die Maßnahmen sind entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zum Überschreiten der Immissionsgrenzwerte beitragen. Hierfür ist eine detaillierte Kenntnis aller Berliner Emissionen erforderlich. § 46 BImSchG sieht deshalb das Führen eines Emissionskatasters vor.
Auf der Grundlage dieser Kataster können mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen die Anteile bestimmt werden, die die einzelnen Quellgruppen an der gemessenen Luftverunreinigung verursachen.
Die Emissionen der relevanten Luftschadstoffe Stickoxide (NOx) und Partikel (PM10, PM2,5) werden für die folgenden Verursachergruppen in einem Erhebungszeitraum von 1989-2015 dargestellt:
- Genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie),
- Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Hausbrand, Kleingewerbe),
- Kfz- Verkehr
Die vorliegenden Karten veranschaulichen auf der Basis der für alle Verursachergruppen vergleichbar zur Verfügung stehenden Emissionsdaten für die beiden Luftparameter Stickoxide (NOx) und Partikel (PM10, PM2,5) die Entwicklung seit 1989. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wurden seit den Emissions-Erhebungsjahren 2008/2009 folgende Änderungen berücksichtigt:
- zum einen werden Schwefeldioxid (SO2) -Emissionen nicht mehr dargestellt, da SO2 seit Jahren auf niedrigem Niveau stagniert und seine lufthygienische Bedeutung verloren hat,
- zum anderen wird mit PM10 sowie PM2,5 hinsichtlich der Emissionen eine neue Beobachtungsreihe im Umweltatlas begonnen. Hierfür sprechen die große Gesundheitsrelevanz und die Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten.
Die Daten des Emissionskatasters 2015 sind darüber hinaus Grundlage für die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der die zusätzlichen Maßnahmen beschreibt, um die Luftqualität weiter zu verbessern und den Zeitraum und das Ausmaß der Überschreitung der Grenzwerte so weit wie möglich zu reduzieren.