Langjährige Entwicklung der Luftqualität 2022

Einleitung

Für die detaillierte und lückenlose Darstellung der langfristigen Entwicklung der Luftbelastung in Berlin werden in zahlreichen Einzelkarten

  • sowohl die Erhebungen der Emissionskataster seit 1989 (1×1 km Raster) ausgewertet,
  • als auch für ausgewählte Stoffe sämtliche seit Messbeginn 1975 verfügbaren Messwerte des Berliner Luftgüte-Messnetzes BLUME (Jahresmittelwerte, bzw. Grenz- oder Zielwertüberschreitungen) dargestellt. Dies umfasst sowohl die Daten der automatischen Stationen als auch die Messwerte der später in Betrieb genommenen kleinen Probensammler (Ruß- und Benzol-Immissionssammler (RUBIS) bzw. Passivsammler).

Das Luftgütearchiv umfasst somit für einzelne Stoffe und Stationen einen mehr als 45-jährigen Erhebungszeitraum.

Mit der Erstellung der Emissionskataster Industrie, Hausbrand und Verkehr 2015 wurde die bis dahin gesonderte Darstellung der einzelnen Verursachergruppen auf eine gemeinsame Kartenpräsentation im Geoportal unter dem Titel „Emissionen 2015“ umgestellt (vgl. Kartenansicht).

Emissionen

Zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen geeignet sind. Die Maßnahmen sind entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zum Überschreiten der Immissionsgrenzwerte beitragen. Hierfür ist eine detaillierte Kenntnis aller Berliner Emissionen erforderlich. § 46 BImSchG sieht deshalb das Führen eines Emissionskatasters vor.

Auf der Grundlage dieser Kataster können mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen die Anteile bestimmt werden, die die einzelnen Quellgruppen an der gemessenen Luftverunreinigung verursachen.

Die Emissionen der relevanten Luftschadstoffe Stickoxide (NOx) und Partikel (PM10, PM2,5) werden für die folgenden Verursachergruppen in einem Erhebungszeitraum von 1989-2015 dargestellt:

  • Genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie),
  • Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Hausbrand, Kleingewerbe),
  • Kfz- Verkehr

Die vorliegenden Karten veranschaulichen auf der Basis der für alle Verursachergruppen vergleichbar zur Verfügung stehenden Emissionsdaten für die beiden Luftparameter Stickoxide (NOx) und Partikel (PM10, PM2,5) die Entwicklung seit 1989. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wurden seit den Emissions-Erhebungsjahren 2008/2009 folgende Änderungen berücksichtigt:

  • zum einen werden Schwefeldioxid (SO2) -Emissionen nicht mehr dargestellt, da SO2 seit Jahren auf niedrigem Niveau stagniert und seine lufthygienische Bedeutung verloren hat,
  • zum anderen wird mit PM10 sowie PM2,5 hinsichtlich der Emissionen eine neue Beobachtungsreihe im Umweltatlas begonnen. Hierfür sprechen die große Gesundheitsrelevanz und die Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten.

Die Daten des Emissionskatasters 2015 sind darüber hinaus Grundlage für die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der die zusätzlichen Maßnahmen beschreibt, um die Luftqualität weiter zu verbessern und den Zeitraum und das Ausmaß der Überschreitung der Grenzwerte so weit wie möglich zu reduzieren.

Immissionen

Auch für den Bereich der Immissionen spielen die Europäischen Richtlinien zur Luftqualität eine große Rolle. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen, die auf Grund der vermehrten anthropogenen Produktion die Luft besonders belasten. EU-weit gilt es, diese weiträumige Verbreitung zu überwachen und zu vermindern und so die daraus folgenden Umweltschäden zu begrenzen. Die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG beinhaltet festgelegte Immissionswerte als Grenz- und Schwellenwerte sowie Zielwerte, die innerhalb einer bestimmten Frist einzuhalten sind. Sie orientieren sich an denen der WHO (Weltgesundheitsorganisation), um eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Menschen und Tiere zu begrenzen sowie Flora und Fauna vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (vgl. Tabelle 2).

Die Luftqualitätsrichtlinie wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (39.BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Danach ist Berlin gemäß der §§ 44 bis 46 a des BImSchG verpflichtet, Luftparameter, die für Mensch und Natur eine Gefahr darstellen, zu erheben und die ermittelten Messwerte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu gehören: Partikel (PM10 und PM2,5, Stickstoffdioxid (NO2), Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3). Für den Großteil dieser Luftparameter gibt es Grenzwerte und ergänzend Toleranzmargen (gleitende Annäherung in Jahresstufen zum Grenzwert), die bei einer Überschreitung Maßnahmen zur Reduktion der Immissionskonzentration erzwingen. Dazu gehört insbesondere die bereits genannte Aufstellung der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans, in dem die erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden.

Ein besonderes Augenmerk ist allen Emittenten und Emissionen zu widmen, die zum Überschreiten der Immissionswerte (maßgeblich) beitragen.

Zusammenfassend dient die Ermittlung von Immissionswerten der Berliner Luft folgenden Zielen:

  • der Berechnung von Kennwerten der Luftverschmutzung zur Beurteilung der Luftqualität anhand von Grenz- und Zielwerten,
  • der Ermittlung der Schadstoffbelastung für Genehmigungsverfahren (nach TA Luft),
  • der Ursachenermittlung der Luftverunreinigung,
  • der Untersuchung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und
  • der Information der Öffentlichkeit.