Planungshinweise zum Bodenschutz 2020

Einleitung

Der vorsorgende Bodenschutz hat das Ziel, die funktionale Leistungsfähigkeit sowie die natürliche Eigenart von Böden zu erhalten und schädliche Einwirkungen auf den Boden zu verhindern. Mit der Darstellung der einzelnen Bodenfunktionen in den Karten 01.12.1 bis 01.12.5 und der Leistungsfähigkeit der Böden in der Karte 01.12.6 (Faensen-Thiebes et al. 2006, SenStadtWohn 2018) werden die fachlichen Grundlagen für aus Bodenschutzsicht relevante Anforderungen und Maßgaben für raumwirksame Planungen und Vorgaben entwickelt (Faensen-Thiebes und Goedecke 2007).

Dabei sind für die Anwendung in der Planung Hinweise sinnvoll, wie die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Böden zu beurteilen sind bzw. was daraus resultierend aus Sicht des Bodenschutzes umgesetzt werden sollte (Gerstenberg et al. 2007, 2015, 2017).

In der vorliegenden Karte 01.13 werden die Informationen zu den einzelnen Bodenfunktionen miteinander verschnitten und gewichtet und bilden im Ergebnis den Grad der Schutzbedürftigkeit der Berliner Böden gegenüber Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben ab. Die Karte Planungshinweise zum Bodenschutz dient somit gemeinsam mit der dazugehörigen Arbeitshilfe Planungshinweise zum Bodenschutz – Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin (Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021) den beteiligten Bodenschutzbehörden zur differenzierten Beurteilung von Eingriffen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Bauleitplanungen und unterstützt bei der zügigen Einordnung und Bewertung des Planungsfalls und bei der Ableitung ggf. erforderlicher Maßgaben zum Schutz des Bodens. Planungsentscheidungen und Planungsabläufe können so aus Sicht des Bodenschutzes verbessert werden.

Die Planungshinweiskarte baut auf der digitalen Sachdatenanzeige des FIS-Brokers auf, die zu den ausgewählten Flächen die detaillierten Sachinformationen, Bewertungen und Maßnahmenvorschläge darstellt.