Planungshinweise zum Bodenschutz 2010

Einleitung

Der vorsorgende Bodenschutz hat das Ziel, die funktionale Leistungsfähigkeit sowie die natürliche Eigenart von Böden zu erhalten und schädliche Einwirkungen auf den Boden zu verhindern. Mit der Darstellung der einzelnen Bodenfunktionen in den Karten 01.12.1 bis 01.12.5 und der Leistungsfähigkeit der Böden in der Karte 01.12.6 (Faensen-Thiebes et al. 2006, SenStadtUm 2013) werden die fachlichen Grundlagen für aus Bodenschutzsicht relevante Anforderungen und Maßgaben für raumwirksame Planungen und Vorgaben entwickelt (Faensen-Thiebes & Goedecke 2007).

Dabei sind für die Anwendung in der Planung Hinweise sinnvoll, wie die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Böden zu beurteilen sind bzw. was daraus resultierend aus Sicht des Bodenschutzes umgesetzt werden sollte (Gerstenberg et al. 2007 und 2015).

In der vorliegenden Karte 01.13 werden die Informationen zu den einzelnen Bodenfunktionen miteinander verschnitten und gewichtet und bilden im Ergebnis den Grad der Schutzbedürftigkeit der Berliner Böden gegenüber Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben ab. Die Karte dient somit den beteiligten Bodenschutzbehörden zur differenzierten Beurteilung von Eingriffen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Bauleitplanungen und unterstützt bei der zügigen Einordnung und Bewertung des Planungsfalls und bei der Ableitung ggf. erforderlicher Maßgaben zum Schutz des Bodens. Planungsentscheidungen und Planungsabläufe können so aus Sicht des Bodenschutzes verbessert werden.

Die Vielfalt und räumliche Kleinteiligkeit der jeweiligen Bewertungen und Maßnahmenvorschläge sind in einer analogen Karte nicht mehr adäquat darstellbar. Die Karte baut deswegen auf der digitalen Sachdatenanzeige des FIS-Brokers auf, die zu den ausgewählten Flächen die detaillierten Sachinformationen, Bewertungen und Maßnahmenvorschläge darstellt, die in einer analogen Karte nicht mehr ausweisbar wären.