Bodenfunktionen 1990

Zusammenfassung

1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten. Neben Wasser, Luft und der Natur im Allgemeinen soll es den Boden im Besonderen schützen, das heißt seine Funktionen nachhaltig sichern und wiederherstellen.

Der Boden ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Teil des natürlichen Kreislaufs und Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium. So filtert er etwa Stoffe aus dem Regenwasser oder aus Abwässern, bevor diese ins Grundwasser gelangen. Er beherbergt außerdem ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und dient darüber hinaus als Rohstofflager. Er bildet den Grund, auf dem wir Häuser und Infrastruktur errichten, auf dem wir uns bewegen und zum Beispiel Landwirtschaft betreiben.

Im Umweltatlas finden Sie fünf Karten zu den einzelnen „Bodenfunktionen“ auf Basis des BBodSchG. Diese zeigen die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“, die „Ertragsfunktion für Kulturpflanzen“, die „Puffer- und Filterfunktion“, die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ und die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“. Wo sich Böden mit einer besonders hohen „Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion“ als Gesamtbetrachtung aller Bodenfunktionen befinden, erfahren Sie in einer zusammenfassenden Karte ebenfalls in diesem Themenkomplex.

Welche Kennwerte der Beurteilung der einzelnen Funktionen zugrunde liegen und wo genau die besonders wertvollen Böden liegen, erfahren Sie im Kapitel „Kriterien zur Bewertung von Bodenfunktionen“.

Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell.

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