Zwischen 2001 und 2013 wurden 64 Kartierprojekte zur Erhebung der Primärdaten durchgeführt.
Die digitalen Daten wurden mit der speziell entwickelten YADE-GIS©-Fachschale-BTK verarbeitet. In dieser erfolgt der Import der Daten der Kartierungsprojekte, die Erstellung der Gesamtkarte sowie die Auswertung und Bilanzierung der Ergebnisse. Die terrestrischen und luftbildgestützten Kartierungsdaten als sogenannte Primärdaten haben inhaltlichen Vorrang und wurden mit den Sekundärdaten zur flächendeckenden Biotoptypenkarte verschnitten.
Als Kartiergrundlagen sind die Verwendung der Karte von Berlin 1 : 5.000 (K5) bzw. die ALK vorgeschrieben. Die Verwendung von aktuellen Ortho-Luftbildern zur besseren Lageabgrenzung wird empfohlen. Bei Biotoptypen-Kartierungen im Wald-/Forstbereich müssen die Geometrien der forstlichen Grundkarte übernommen werden (unterteilbar). Je nach Aufgabenstellung und Gebietsgröße wurden die terrestrischen Biotopkartierungen im Maßstab 1.000 bis 5.000 erstellt, die Luftbild-Kartierungen erfolgten für den Ausgabemaßstab 3.000 bzw. 5.000.
Beim Kartiermaßstab 2.000 bis 5.000 beträgt die Mindestgröße für flächenhaft zu erfassende Biotope 500 m² bis 1.000 m². Flächen, die schmaler als 10 m sind, werden als Linienbiotope erfasst. Die Mindestlänge von Linienbiotopen liegt bei 30 m bis 50 m. Biotope unterhalb der angegebenen Mindestgrößen/ -längen werden in der Regel als Punkte erfasst, sind sie von Naturschutzrelevanz, dürfen diese Mindestgrößen in Einzelfällen auch unterschritten werden.
Biotopkartierungen erfolgen im Gelände auf Arbeitskarten, die aus den Kartiergrundlagen erstellt sind und mindestens den Kartiermaßstab aufweisen. Für alle erhobenen Sachdaten wird eine Kartierliste geführt, in die der Hauptbiotop (und ggf. Begleit- und Zusatz-Biotop) eingetragen wird sowie der Bezug zur Arbeitskarte (Erfassungs-Nummer).
Bei besonders geschützten und anderen naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. Wald- und Forst-Biotope) wird ein Geländebogen ausgefüllt, der folgende weitergehende Informationen über den Biotop enthält:
- Name des Biotoptyps
- Beschreibung des Biotoptyps
- Nennung der Untertypen
- kennzeichnende Vegetation / Kartierungshinweise (Abgrenzungskriterien)
- kennzeichnende Pflanzenarten
- Fauna
- wertbestimmende Parameter für die Fauna
- verbreitete/typische Arten
- Leitarten
- Zielarten
- zu untersuchende Artengruppen
- Kartierungshinweise
- Angaben zur Gefährdung und zum Schutzstatus
- Hinweis zu anderen Kartierungsschlüsseln
- Hinweise zur FFH-Richtlinie
Lässt sich ein Biotop nicht ausschließlich durch einen Biotoptyp beschreiben, können Zusatz- und Begleitbiotope vergeben werden Zusatzbiotope sind definiert als auf die volle räumliche Ausdehnung der Fläche des Hauptbiotops zutreffende zusätzlich mögliche Biotoptypen, z.B. Nutzungen. Als Begleitbiotop sind nicht auskartierbare (weil kleinteilig vorkommende) begleitende Biotope zu verstehen, die nicht für die volle räumliche Ausdehnung des Hauptbiotops zutreffen, z.B. Gehölzaufwuchs-Inseln im Röhricht.
Die Ansprache der betreffenden Biotopklasse (01 – 12) erfolgt zunächst durch Zuordnung zu mehr oder weniger gut voneinander abgrenzbaren Lebensraumtypen (z.B. Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Wälder usw.). Innerhalb dieser Biotopklassen werden die Biotopgruppen nach bestimmten Ausbildungen (z.B. Fließgewässer, Seen), nach der Art ihrer Entstehung (z.B. künstliche Gewässer) oder nach groben pflanzensoziologischen Einheiten (meist Klassen oder Verbände) gegliedert. Die einzelnen Biotoptypen und deren Untereinheiten werden in gleicher Weise nach pflanzensoziologischen Gesichtspunkten oder auch bestimmten Formen der anthropogenen Nutzung voneinander abgegrenzt.
In einigen Fällen wird die Zuordnung von Biotoptypen nach pflanzensoziologischen Kriterien anderen bevorzugt. So finden sich beispielsweise die vom Lebensraumtyp her eher den Mooren zuzuordnenden Erlen-, Kiefern- und Birkenmoorwälder aus Gründen der pflanzensoziologischen Zugehörigkeit bei den Wäldern (08).
In den Biotopklassen 10 bis 12 (anthropogene Biotope, Sonderbiotope, Siedlungen etc.) spielen pflanzensoziologische Kriterien verständlicherweise kaum eine Rolle. Hier erfolgt die Gliederung daher weitgehend nach Art der Nutzung und phänologischen Merkmalen. Bei den Sonderbiotopen (11) sind mehrfach komplexe Biotoptypen aufgenommen worden (z.B. Binnendünen, Oser, Trockentäler). Bei detaillierten Kartierungen ist hier in der Regel die Aufgliederung in einzelne Biotoptypen anderer Klassen möglich, aber aufgrund der meist starken Strukturierung nicht immer sinnvoll.
Kann ein Biotop nicht einer bestimmten Ausbildung zugeordnet werden oder handelt es sich um reich strukturierte Biotopkomplexe, genügt die Einordnung in Gruppen (z.B. 0512 = Trockenrasen). Nach einer kurzen Umschreibung der Biotopklasse (z.B. 01 Fließgewässer) folgt im Kartierungsschlüssel in der Regel die Beschreibung der zu unterscheidenden Biotopgruppen (z.B. 01100 Quellen und Quellfluren, 01110 Bäche und kleine Flüsse usw.).
Die Biotopgruppen werden nach bestimmten Ausbildungen weiter in einzelne Biotoptypen untergliedert. Beschreibung, Angaben zur Vegetation, zu kennzeichnenden Pflanzenarten, Tierwelt sowie Gefährdung und Schutz werden meist zu den Biotopgruppen gegeben. Wenn die Vegetation diagnostischen Wert für einzelne Biotoptypen hat (z.B. 051 Feuchtwiesen, 05101 bis 05106 als Untergliederungen), erfolgen die Angaben zu jedem einzelnen Biotoptyp. Die angegebenen kennzeichnenden Pflanzenarten müssen nicht grundsätzlich in allen Aufnahmeflächen vorhanden sein. Sie dienen lediglich als Hilfestellung bei der Einordnung der kartierten Biotope. Viele Pflanzenarten sind in verschiedenen Biotopen mehr oder weniger regelmäßig anzutreffen. Bei den angebenen Arten handelt es sich nicht nur um die eigentlichen Charakter- oder Kennarten der in den betreffenden Biotopen vorkommenden Pflanzengesellschaften, sondern auch um regelmäßige Begleitarten.
Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt durch fachliche Einschätzung des Kartierers. Bei Luftbild-Biotoptypenkartierungen ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke.
In der Karte 05.08.2 „Biotoptypen – gesetzlich geschützte Biotope“ sind Flächen mit unklarer und noch nicht durch die zuständige Behörde bestätigter Einordnung mit dem Symbol §? (F=Flächen, L=Linien, P=Punkte) gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um Biotope bei denen der Gutachter zwar den gesetzlichen Schutz vermuten konnte (weil z.B. Röhrichte dem gesetzlichen Schutz unterliegen) aber auf Grund von Störungszeigern oder untypische Ausprägungen eine klare Zuordnung aus der Luftbildanalyse nicht möglich war. Diese Störungen können z.B. ein hoher Anteil von Neophyten, Vermüllung, zunehmende Verbuschung oder Übernutzung sein. In diesen Fällen soll dem Nutzer signalisieren werden, daß ein eigentlich geschütztes Biotop im derzeitigen Zustand nicht dem Qualitätsanspruchen der Beschreibung gesetzlich geschützter Biotope genügt.
Zur Ermittlung der Kartiermethodik und Datenqualität nutzen Sie bitte auch die Datenquelle in den Sachdaten.
Der FFH-Lebensraumtyp oder –komplex wird ausschließlich vom Geländekartierer festgelegt, es ist verzeichnet, ob der Biotop einem Natura 2000-Lebensraumtyp entspricht oder einem LRT-Komplex zugehörig ist. Einem LRT-Komplex werden Biotope zugerechnet, die entweder den Definitionen des LRT nach FFH-Handbuch entsprechen, in der Bewertung nach ABC-Schema jedoch in mindestens einer Kategorie eine schlechtere Bewertung erhalten (sogenannte degenerierte oder D-Flächen; oder deren Entwicklung zu diesem LRT möglich ist (sogenannte Entwicklung- oder E-Flächen); oder die im FFH-Handbuch aufgeführt sind als einen engen ökologischen Komplex mit diesem LRT bildend (sogenannte Komplex- oder Biotopverbundflächen).
Ein Beispiel für das Vorgehen bei der Kartierung über Luftbilder ist hier dokumentiert.
Biotopwerte
Für die Bewertung und Bilanzierung von* Eingriffen in Natur und Landschaft* und deren planerische Bewältigung nach § 14 Berliner Naturschutzgesetz spielt die Bewertung und Einschätzung der betroffenen Biotope eine herausragende Rolle. Um den zuständigen Behörden vor allem auf bezirklicher Ebene eine einheitliche Bewertungsgrundlage an die Hand zu geben wurde das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin entwickelt.
Alle in Berlin kartierten Biotope wurden einer einheitlichen Bewertung nach diesem Verfahren unterzogen und in der Karte Biotopwerte (05.08.5) dargestellt. Ziel dieser Karte ist es mit dem Biotopwert auch das Konfliktpotenzial von Eingriffen in Natur und Landschaft deutlich zu machen. Der Biotopwert wird in einem differenzierten Punkteverfahren ermittelt. Im Leitfaden sind Einzelheiten der Methodik erläutert.
Die Gesamtpunktzahl des Biotopwertes setzt sich aus der Summe von Grund- und Risikowert zusammen. Der Grundwert besteht aus den Wertkriterien: Hemerobie, Vorkommen gefährdeter Arten, Seltenheit/Gefährdung des Biotoptyps und Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Aus der Dauer der Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft und der Wiederherstellbarkeit der abiotischen Standortbedingungen ergibt sich der Risikowert.
Einer Biotoptypenliste können die einzelnen Punktwerte aller bewerteten Biotope entnommen werden.
Für die Darstellung in der Karte wurde die für jeden Biotoptyp ermittelte Gesamtpunktzahl (Biotopwerte) in acht Biotopwertklassen eingeteilt. Dabei entspricht ein Biotopwert (BW) von 0 einer BW-Klasse 1 bzw. einem kleinen Konfliktpotenzial bis hin zur BW-Klasse 8 mit einem extrem hohem Konfliktpotenzial.
Die acht Biotopwertklassen sind in der Karte farblich dargestellt, unterschieden werden sie aufgrund ihrer Schraffur nach Primär- und Sekundärdaten.
Sachdaten
Alle Karten aus dem Projekt Berliner Biotoptypenkartierung enthalten einheitliche Sachdaten.
Für alle in der Karte dargestellten Flächen, Linien und Punkte sind folgende Sachdaten vorhanden (die mit * gekennzeichneten Felder sind nur in den Primärdaten mit Daten gefüllt):
Die jeweils verwendete Datenerhebungs-Methode ist für jeden Datensatz im Sachdaten-Feld „Methode“ vermerkt.