Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) hat das Ziel, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen.
Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem Ausbruch kommt. Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in technische Wassersysteme gelangen und dort in geringen Konzentrationen unvermeidlich sind. Werden sie von Menschen über die Atemluft eingeatmet, können sie zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führen.