Geruchsbelästigungen durch Luftschadstoffe

Industriekamin

Worum geht es?

Luftschadstoffe können zu jeder Zeit an jedem Ort auftreten und sind für die menschlichen Sinnesorgane in unterschiedlicher Intensität wahrnehmbar. Sie werden z.B. aus Kraftfahrzeugen, Feuerungsanlagen, Chemischen Reinigungen und aus Gegenständen des Wohnumfeldes emittiert und können Belästigungen für den Menschen darstellen oder sogar gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. In jedem Fall besteht das Ziel darin, die jeweiligen Ursachen für das Auftreten von Luftschadstoffen zu erkennen und möglichst schnell zu beseitigen.

Sofern Sie von Luftschadstoffen betroffen sind, können Sie sich an das in Ihrem Bezirk befindliche Umweltamt wenden, das Ihr Anliegen entweder selbst bearbeitet oder andere zuständige Ämter und Behörden einschaltet.

Die bezirklichen Umweltämter sind für die Überwachung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, also Anlagen die keiner Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedürfen, zuständig. Eine Anlage kann nach Definition des BImSchG eine Betriebsstätte (z.B. Autolackiererei, Tischlerei, photoverarbeitender Betrieb etc.), eine Maschine oder ein Grundstück sein.

Die häufigsten Beschwerden betreffen Geruchsbelästigungen durch Lösemittel aus Gewerbebetrieben, wie Schustereien, Autolackierereien, Tischlereien, Werbegrafik- und Malerfirmen. Weitere Luftschadstoffe sind Mineralfasern (z.B. Asbest) oder Stäube.

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