Licht wirft nicht nur Schatten, sondern kann auch schlaflose Nächte verursachen. Lichtbelästigungen können von Werbeanlagen, Schaufenstern, Parkplatzbeleuchtung usw., aber auch von falsch installierten Bewegungsmeldern verursacht werden. Die Überschreitung der zulässigen Beleuchtungsstärke und die von der Leuchtquelle ausgehende Blendung kann eine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Immissionsrichtwerte sind abhängig von der planungsrechtlichen Gebietsausweisung.
Aufgabe des Umweltamtes ist es, berechtigten Beschwerden nachzugehen. Bei Überschreitung der zulässigen Beleuchtungsstärke wirkt das Umwelt- und Naturschutzamt auf den Betreiber ein, um die Beleuchtungsstärke für die Nachbarn herabzusetzen. Dies gelingt z.B. durch den Einbau von Blenden, eine andere Winkeleinstellung der Beleuchtungskörper oder durch eine Absenkung der Lichtstärke ab 22.00 Uhr.