Spielplatzplanung

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Worum geht es?

In Berlin leben zurzeit rund 630.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren. In Berlin gibt es insgesamt ungefähr 1.900 Kinderspielplätze. Diese hohe Zahl täuscht jedoch darüber hinweg, dass damit nur eine durchschnittliche Versorgung von ca. 60 % nachgewiesen werden kann.

Die meisten dieser Spielplätze befinden sich in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Weitere Spielplätze befinden sich auf Schulhöfen und in den Berliner Wäldern. Außer den öffentlichen Kinderspielplätzen gibt es private Spielplätze auf den Grünflächen der Wohnungssiedlungen.

Nach dem Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) sind die Bezirke verpflichtet, öffentliche Kinderspielplätze anzulegen und zu unterhalten, sowie die Bestehenden weiterzuentwickeln.

Die Aufgaben im Arbeitsbereich der Spielplatzplanung unterteilen sich in verschiedene Bereiche:

  • Vorsorgeplanung (im öffentlichen Bereich), Abbau von Defiziten bzw. Erhalt bestehender Plätze; Richtwert nach dem Kinderspielplatzgesetz 1 m² Spielfläche / Einwohner
  • Mitwirkung an der Bauleitplanung
  • Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren (im privaten Bereich), Anlage von Kinderspielflächen bei Wohnungsbauvorhaben nach der BauOBln. Hier gilt ein Richtwert für Spielflächen bei mehr als sechs Wohneinheiten von 4 m² Spielfläche / Wohnung auf privatem Gelände.
  • Objektplanung

Die Objektplanung umfasst die konkrete Umsetzung der öffentlichen Bauaufgaben von der Planung einer Außenanlage z.B. eines Kinderspielplatzes über die Durchführung bis hin zur Abrechnung der Baumaßnahme.

Ansprechpartner für Angelegenheiten der öffentlichen Kinderspielplätze sind neben den Straßen- und Grünflächenämtern bzw. Umwelt- und Naturschutzämtern auch die Spielplatzkommissionen in den Bezirken. Die Spielplatzkommissionen sind aufgrund des § 6 des Kinderspielplatzgesetzes durch das Bezirksamt gebildet worden. Sie sollen bei der Planung und Weiterentwicklung der Spielplätze beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Nähere Informationen zum Kontakt zu den Spielplatzkommissionen erhalten Sie bei den Gartenämtern.

Zuständig für die Spielplatzplanung sind die Berliner Bezirksämter, es gibt keine gesamtstädtische Spielplatzentwicklungsplanung.
Auf den folgenden Seiten werden Informationen zum Bestand öffentlicher Kinderspielplätze gegeben.

Kinderspielplätze in Berlin

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