Hundeauslauf im Wald und in Grünanlagen

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Worum geht es?

Berlin ist aber auch Hauptstadt der Hunde – mehr als 100.000 Vierbeiner sind gemeldet. Auch für die artgerechte Hundehaltung spielen die stadtnahen Wälder eine große Rolle. Spaziergänge mit und ohne Hund sind in allen Waldgebieten jederzeit möglich. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist aber nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet.

Hundeauslaufgebiete in den Berliner Forsten

Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucher/innen nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen.

Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz) vorgeschrieben.

In Grünanlagen dürfen Vierbeiner nur in extra dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine frei laufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet.

Hundefreilauf in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Informationen zum Hundefreilauf oder Hundeverbot in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden.

Information der Berliner Ordnungsämter zur Hundehaltung:

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Bello-Dialog