Werden Verkehrswege neu gebaut, mindestens um einen Fahrstreifen erweitert oder baulich erheblich verändert, sind die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu beachten.
Lärmschutzmaßnahmen sind notwendig, wenn der ermittelte Beurteilungspegel den zulässigen Grenzwert überschreitet.
Der Beurteilungspegel, der kein Messwert ist, wird aus der täglichen Verkehrsmenge und weiteren Einflussfaktoren, wie z.B. der Fahrbahnbeschaffenheit und der zulässigen Geschwindigkeit berechnet.
Bei baulich nicht geänderten Verkehrswegen (Altanlagen) besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. In Einzelfällen werden hier freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Anfragen oder Beschwerden zur Belastung durch Verkehrslärm nehmen die Straßenverkehrsbehören der Bezirke entgegen und leiten diese ggf. an die Abteilung Verkehrsmanagement bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weiter.
Für in der Nachtzeit notwendige Bauarbeiten an Verkehrswegen können auf » Antrag « Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zugelassen werden.
Ein persönlicher Beitrag zur Verkehrslärmminderung
Sie können selbst etwas zur Verringerung des Verkehrslärms beitragen, indem Sie z.B. Fahrgemeinschaften bilden, das Fahrrad nutzen, kurze Strecken zu Fuß gehen oder mit dem Kraftfahrzeug weitgehend Nebenstraßen meiden. Achten sie bei Anschaffungen auf lärmarme Fahrzeuge und leise Reifen.
Nach § 30 Abs.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen auf öffentlichem Straßenland die Erzeugung unnötigen Lärms verboten. Hupsignale sind unzulässig, es sei denn, man sieht sich oder andere gefährdet.. Dieses Verbot gilt auch für das unnötige Laufenlassen von Motoren, Hochjagen des Motors im Leerlauf, Fahren mit quitschenden Reifen und das übermäßig laute Schließen der Autotüren sowie für unnötiges Hin- und Herfahren.
Lärmminderungsplanung
Für die Lärmquellen Straßenbahn und oberirdische U-Bahn sowie Straßenverkehr werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Rahmen der Lärmminderungsplanung Maßnahmen erarbeitet. Die Umsetzung der ersten Maßnahmen erfolgte von 2008 bis 2012. Diese Maßnahmen werden mit dem Lärmaktionsplan 2019-2023 fortgeführt. Darüber hinaus befinden sich mittel- bis langfristige Maßnahmen in der Planung.
Im digitalen Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie Karten und Daten zur Lärmbelastung durch den Straßenverkehr.
Verkehrslenkung
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert u.a. über die Einführung von Gebieten mit Tempobeschränkungen. Die zu dieser Senatsverwaltung gehörende Abteilung Verkehrsmanagement regelt als zentrale Behörde den fließenden Verkehr auf dem Berliner Haupstraßennetz.