Werden Schienenwege neu gebaut, mindestens um ein Gleis erweitert oder baulich erheblich verändert, sind die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu beachten.
Bei baulich nicht geänderten Bahntrassen (Altanlagen) besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. In Einzelfällen werden hier freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Bei Lärm durch betriebsnotwendige Nebenanlagen die z.B. der Energieversorgung dienen, zu laute Durchsagen auf Bahnhöfen oder quietschende Schienen sollte in erster Linie der Betreiber und damit auch das ggf. vor Ort eingesetzte Aufsichtspersonal angesprochen werden.
Die Aufsicht über den Berliner Straßen- und U-Bahnverkehr sowie die im Stadtgebiet agierenden nicht bundeseigenen Eisenbahnen obliegt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Kontakt). Anfragen, die die Teilnahme dieser Schienenfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr betreffen, werden von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden entgegengenommen und in Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet. Aufsichtsbehörde für die S-Bahn und die Deutsche Bahn ist das Eisenbahn-Bundesamt.
Für in der Nachtzeit notwendige Bauarbeiten an Bahntrassen und zugehörigen Nebenanlagen können auf » Antrag « Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zugelassen werden.
Lärmminderungsplanung
Für die Lärmquellen Straßenbahn und oberirdische U-Bahn sowie Straßenverkehr werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Rahmen der Lärmminderungsplanung Maßnahmen erarbeitet. Die Umsetzung der ersten Maßnahmen erfolgte von 2008 bis 2012. Diese Maßnahmen werden mit dem Lärmaktionsplan 2019-2023 fortgeführt.
Lärmsanierung an Eisenbahnstrecken
Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert über Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen
Im Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie Karten und Daten zur Lärmbelastung durch den Schienenverkehr.