Berliner Klimaschutzaktivitäten

Luftbild von der Siegessäule auf den Tiergarten, Fernsehturm, Brandenburger Tor

Als bevölkerungsreichste Stadt in Deutschland, als Hauptstadt mit einem sehr hohen Anteil an Verwaltungsgebäuden sowie als Stadtstaat mit einer zweistufigen Verwaltungsstruktur (Senat/Bezirke) kommen besondere Herausforderungen auf Berlin zu bei der Umsetzung der Klimazielsetzungen auf Landes- und Bundesebene.

EU, Bund, Land, Bezirke

Neben den EU-Regelungen zum Klimaschutz, die in eine nationale Gesetzgebung umgesetzt werden, haben besonders die Entscheidungen auf Landesebene einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg zur Zielerreichung in Berlin. Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltungen.

Für die Erreichung der CO2-Reduktionsziele ist die Berliner Verwaltung auf Senats- und Bezirksebene gemeinsam verantwortlich. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist jedoch federführend zuständig und koordiniert die Zusammenarbeit unterschiedlichster Verwaltungsebenen, initiiert Projekte, Kampagnen, stellt Fördermittel zur Verfügung und informiert zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Die Berliner Bezirke sind verantwortlich für die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen, sind ebenfalls Initiator von Klimaschutzprojekten und stehen mit dem Senat in engem Austausch.

Energiewende

Rechtsgrundlagen in Berlin

Für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung sind die Landesgesetze, die Berliner Bauordnung sowie die Aus- und Durchführungsvorschriften der Senatsverwaltungen die stärksten Regelungsmöglichkeiten, da sie konkrete und zwingend zu beachtende Vorgaben machen.

Das Berliner Energiewendegesetz enthält die Berliner CO2-Reduktionsziele bis zum Jahr 2050 und ist die Grundlage für das über 100 Maßnahmen enthaltende Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). In dem Gesetz ist die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand und die Anstrengungen zur Klimaanpassung sowie weitere wichtige Punkte für den Klimaschutz verankert. Es stellt somit die Basis für Klimaschutzmaßnahmen der Senats- und Bezirksverwaltungen in Berlin dar.

Das Berliner Mobilitätsgesetz enhält die Berliner Leitlinien zu nachhaltigem und gesundem Stadtverkehr, der alle Mobilitätsteilnehmer einbezieht. Es bildet darüber hinaus die Grundlage für den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr.

Sonstige Vorschriften:
Foto vom mehreren Reihenhäusern der Hufeisensiedlung

Planungsgrundlagen Stadtentwicklung

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gibt es Planungsgrundlagen in der Stadtentwicklung mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen.

Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima (von 2011) und Klima konkret (von 2016) beinhaltet Planungshinweise für eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung. Beispielsweise werden Empfehlungen zur Gebäudeausrichtung oder zur Dachneigung gegeben, die eine Nutzung von Solaranlagen und/oder ein Gründach ermöglichen. Die Planungshinweise müssen bei der Abwägungsentscheidung im Planungsverfahren berücksichtigt werden. Bis 2021 soll es eine Fortschreibung des StEP Klima geben.

Der StEP Mobilität und Verkehr beschreibt die Leitlinien für eine Verkehrsplanung bis 2025. Derzeit findet die Fortschreibung des StEP Verkehr statt. Die Verkehrsplanung wurde in Teilbereiche untergliedert:

  • Fußverkehr
  • Radverkehr
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Straßen- und Kfz-Verkehr
  • Elektromobilität
  • Wirtschaftsverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Luftverkehr
  • Planfeststellung

Energieversorgung Berlin

Kohleausstieg:
In Berlin werden seit 2017 keine Braunkohlekraftwerke mehr zur Energiegewinnung eingesetzt. Derzeit erfolgen schrittweise Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken. Der Ausstieg aus der Steinkohlenutzung ist auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie des Landes Berlin und Vattenfall für 2030 vorgesehen. Geplant ist der Umstieg von Kohle auf Gas mit dem Ziel, die Infrastruktur nach 2030 für synthetisches Gas bzw. grünen Wasserstoff nutzbar zu machen.

Thermografie Hausfront

Wärmestrategie:
Um in Berlin die zukünftige Energieversorgung im Bereich Wärme und Kühlen klimagerecht zu realisieren, wurde das Projekt “Urbane Wärmewende” initiiert, um Lösungen zu erproben und Maßnahmen umzusetzen. In dem Projekt wird die Nutzung von Abwärme in Quartieren untersucht und erste Erfahrungswerte gesammelt.

Rathaus Spandau

Vorbildwirkung der Öffentlichen Hand

Unterschiedlichste Initiativen, Kampagnen und Projekte werden auf Senats- und Bezirksebene angestoßen.

  • Sanierungsfahrplan der öffentlichen Gebäude: Einrichtung eines Energiemanagements in den Verwaltungsebenen zur Etablierung eines Monitorings zur gebäude- und nutzungsspezifischen Energieeinsparmaßnahmen und daraus resultierenden CO2-Minderung. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf technischen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
  • CO2-neutrale Verwaltung: bis 2030 soll die Berliner Verwaltung weitgehend CO2-neutral arbeiten. Zur Zielerreichung werden verschiedene Maßnahmen angeregt, gemeinsam erarbeitet und Instrumente für die Vertreter der verschiedenen Verwaltungen an die Hand gegeben. Der Maßnahmenplan umfasst die Bereiche Organisation und Kommunikation, Energieverbrauch im Gebäude, Mobilität sowie Beschaffung und Ressourcenverbrauch. Dabei wird ein deutlicher Schwerpunkt auf verhaltensbezogene Motivation gelegt.
Logo der Initiative CO2-neutrale Verwaltung Berlin
  • Re-Use Berlin ein von der Senatsverwaltung initiierter themenspezifischer Netzwerkaufbau zur Entwicklung Berlins hin zu einer Zero-Waste-City. Dabei wird der Ansatz „Reduce, Reuse, Recycle“ verfolgt und der Aufbau einer echten Kreislaufwirtschaft in den wichtigsten Sektoren für Berlin angetrebt: Bauen, Textil, Konsum oder Abfall.
Berlin, Karte mit Wasser, Grünflächen und Straßen

Daten und Informationen

In den vergangenen Jahren erfolgte auf verschiedenen Ebenen eine Bündelung von Informationen und Daten zur Nutzung für Behörden, Interessierte und Planungsakteure. Die online-basierten Informationen sind über das Geoinformationssystem FisBroker zugänglich und enthalten Daten, Informationen und Kartenmaterial.

Weitere Informationen mit Bezug zum Klimaschutz/Klimafolgenanpassung finden Sie z.B. auf GießdenKiez oder bei BerlinerImpulse.

Die Berliner Regenwasseragentur informiert zum Abkopplungsgebot und der reduzierten Zuführung von Regenwasser in die Kanalisation sowie zu Gründächern.

Im Rahmen des Masterplans SolarCity wurde die Beratungs- und Informationsstelle SolarZentrum Berlin gegründet, um das im Masterplan SolarCity festgestellte Potential zur Nutzung von Berliner Dachflächen für 25% der Berliner Energieerzeugung zu erreichen.

Auch die Bündelung von Veranstaltungshinweisen im Klimaschutz wird im Rahmen des Umweltkalenders Berlin realisiert. Bürgerinnen und Bürger, Familien, Schulklassen oder Senioren finden auf dieser Plattform verschiedenste Veranstaltungen zum Thema Umwelt, Naturschutz oder auch Klimaschutz.

Berliner Förderprogramme

Ideen und Projekte für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung können mit Hilfe von Förderungen aus verschiedenen Programmen von Berliner Akteuren realisiert werden. Die einzelnen Förderbedingungen geben dabei den Rahmen vor und entfalten eine gewisse Lenkungswirkung. In vielen Fällen ist eine Kombination verschiedener Förderungen möglich.

Die wichtigsten Förderprogramme in Berlin in Sachen Klimaschutz sind:
  • Förderprogramm BEK
  • Förderprogramm BENE

Auch die Bezirke bieten verschiedene Fördermöglichkeiten an. Wenden Sie sich hierfür an die Klimaschutzbeauftragten in dem Bezirksamt, in dem Sie Ihren Wohn- oder Unternehmenssitz haben.

Bundesförderung Klimaschutz

Auf Bundesebene gibt es für verschiedene Akteure Fördermöglichkeiten.
Für eine erste Orientierung bietet sich die Suche auf dem Förderlotsen an.

Seit 12 Jahren gibt es im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) verschiedene Förderprogramme. Sollten Einrichtungen, Vereine oder Unternehmen Interesse an Fördermitteln für Klimaschutzmaßnahmen haben, sprechen Sie die in dem jeweiligen Bezirk zuständigen Klimaschutzbeauftragten gern an.