Bauabfälle

Baumischabfall

Worum geht es?

Bei Renovierungen, Reparaturen oder Baumaßnahmen fallen die unterschiedlichsten Materialien wie Mauersteine, Putz, Metallschrott oder Isoliermaterial an. Diese verschiedenen Bauabfallstoffe zu trennen ist sinnvoll.
Am einfachsten geschieht dies bereits während der Baumaßnahme an der Anfallstelle.
Abfälle können nur dann umweltfreundlich verwertet oder entsorgt werden wenn sie sortenrein gesammelt werden.

Zuständig für alle Fragen rund um Bauabfälle und Bauabfallentsorgung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Die folgenden Fraktionen sind getrennt zu erfassen:

Erdaushub
Als Erdaushub werden natürliche, in ihren stofflichen Eigenschaften nicht nachteilig veränderte Böden und Gesteine, die bei Baumaßnahmen anfallen bezeichnet.
Erdaushub, der zur Verwertung abgegeben wird, darf nicht durch umweltschädliche Stoffe und nicht mit Bauschutt, Wert- oder Reststoffen vermischt werden. Augenscheinlich belasteter oder verunreinigter Erdaushub muss gesondert zwischengelagert und beprobt werden. Eine Bewertung des Gefährdungspotentials sowie die Genehmigung des Entsorgungsweges ist erforderlich.

Bauschutt
Als Bauschutt werden Abfälle bezeichnet, die überwiegend aus mineralischen Bestandteilen bestehen. Bauschutt muss von Wertstoffen wie Holz, Metall und Kunststoff getrennt gehalten werden. Durch umweltgefährdende Stoffe verunreinigte oder belastete Bauabschnitte sind getrennt rückzubauen, getrennt zwischenzulagern und getrennt zu entsorgen.

Holzabfälle
Holzabfälle müssen separat von anderen Bauabfällen zur Verwertung bereitgestellt werden. Hölzer mit schädlichen Verunreinigungen wie z.B Eisenbahnschwellen oder Palisaden sind getrennt von unbehandelten Hölzern zu lagern. Mögliche Verwertungswege für behandelte Hölzer prüft und genehmigt die zuständige Behörde.

Verpackungsmaterialien (Kunststoffe, Pappe, Papier)
Verpackungsmaterialien sind von anderen Abfällen getrennt zu erfassen und als Gewerbeabfälle zur Verwertung zu entsorgen.

Baureststoffe
Alle Abfallstoffe, die nicht verwertet werden können, stark verschmutzt sind oder unsortiert und vermischt auf der Baustelle anfallen, müssen als Restabfall ordnungsgemäß beseitigt werden.

Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
Problemstoffe wie u.a. Farben, Lacke, Öle, Verdünnung, teerhaltige Dachpappe oder asbesthaltige Bauabfallstoffe sind strikt getrennt von anderen Abfällen zu halten und müssen entsprechend der Regelungen für gefährliche Abfälle bzw. Sonderabfälle insbesondere der Regelungen für die Entsorgung von Asbest beseitigt werden.

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen