In Deutschland können Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, einen entsprechenden Ausweis beantragen. Mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie Hilfen in verschiedenen Lebensbereichen. Ein ukrainischer Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland nicht gültig.
Sie können den Ausweis erst beantragen, wenn Sie ein Aufenthaltsrecht haben, also den entsprechenden Online-Antrag ausgefüllt haben.
Schwerbehindertenausweis beantragen: So läuft das Verfahren ab
In einem ersten Schritt stellen Sie den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht. Diesen schicken Sie ausgefüllt per Post an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Versorgungsamt
Postfach 310929
10639 Berlin
Legen Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments und Ihrer Aufenthaltserlaubnis (etwa die Bescheinigung, die Sie nach ausfüllen des Online-Formulars erhalten haben) bei. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung. Für die weitere Bearbeitung werden aktuelle medizinische Befunde, Entlassungsberichte, Gutachten usw. benötigt. Soweit diese nicht vorhanden sind, müssten Sie entsprechende Ärzte oder Krankenhäuser in Deutschland aufsuchen. Soweit Ihre Dokumente nicht in deutscher Sprache sind, müssen diese beglaubigt übersetzt werden – die Behörde kann hierfür keine Erstattung der Kosten übernehmen, noch selbst eine Übersetzung vornehmen.
In der Regel dauert das Antragsverfahren derzeit 5 Monate. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin stellt Ihnen nach Prüfung aller Unterlagen einen Bescheid über die Höhe des Grades der Behinderung aus. Wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder höher festgestellt wird, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.