Hier erhalten Sie Information über das weitere Vorgehen, Verpflegung, erste medizinische Versorgung , und eine kurzzeitige Unterbringung . Dolmetscherinnen und Dolmetscher stehen vor Ort bereit.
Geflüchtete, die in Berlin ankommen, erhalten eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Zuweisungsentscheidung bedeutet, dass Geflüchtete auf die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt werden. Nach der Verteilung haben alle Geflüchteten die Möglichkeit, im zugewiesenen Bundesland eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, einschließlich Krankenversicherung, zu beantragen. Geflüchtete, die einen besonderen Berlinbezug nachweisen können, eine familiäre Bindung an Berlin oder eine Wohnungsgeberbescheinigung haben, werden nach Berlin verteilt. Eine trans* oder inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin. Bei diesen LSBTIQ+ Trägern kann ein Begleitschreiben ausgestellt werden: Quarteera e.V. und Schwulenberatung e. V.
Wenn Sie eine Zuweisung für ein anderes Bundesland erhalten haben, folgt die Weiterfahrt in die Anlaufstelle des zugewiesenen Bundeslandes.
Wenn Sie eine Zuweisung nach Berlin erhalten haben, werden Sie im Ankunftszentrum Berlin registriert. Wenn Sie keine Unterkunft in Berlin haben, werden Sie vorübergehend aufgenommen und versorgt und erhalten einen Platz in einer landeseigenen Unterkunft.