Ein Angehöriger ist verstorben, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Beurkundung eines Sterbefalls.
Zunächst muss der Tod eines Menschen innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden können ausgestellt werden.
Die Meldung (Anzeige) eines Sterbefalls kann erfolgen durch:
- Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
- ein Bestattungsunternehmen
- Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
- die Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
Sowohl mit der Sterbefallanzeige als auch der Erledigung aller weiteren erforderlichen Formalitäten können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Die für die Sterbefallanzeige erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Sterbeurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen.
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie hier: