Sterbefall

Brennende Kerze vor Fenster

Ein Angehöriger ist verstorben, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Beurkundung eines Sterbefalls.

Zunächst muss der Tod eines Menschen innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden können ausgestellt werden.

Die Meldung (Anzeige) eines Sterbefalls kann erfolgen durch:

  • Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
  • ein Bestattungsunternehmen
  • Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
  • die Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache

Sowohl mit der Sterbefallanzeige als auch der Erledigung aller weiteren erforderlichen Formalitäten können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen.

Die für die Sterbefallanzeige erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Sterbeurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen.

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie hier:

Alle standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema Sterbefall

Info-Flyer Meldung eines Sterbefalls

  • Info-Flyer Meldung eines Sterbefalls - deutsch

    PDF-Dokument (184.4 kB)

  • Info-Flyer Reporting a death - english

    PDF-Dokument (347.3 kB)

FAQ

Spiel der Fragen - Grün

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Nachfolgend sehen Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Sterbefall und die entsprechenden Ausführungen dazu.

Wenn Sie noch darüber hinausgehende Fragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre schriftliche Anfrage! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service-Stelle werden Ihre Anfrage innerhalb kürzester Zeit bearbeiten. Sie werden dann unter der angegebenen E-Mail Adresse oder Ihrer Telefonnummer kontaktiert. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen.

  • Durch wen muss ein Sterbefall gemeldet werden?

    Der Tod eines Menschen muss innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt gemeldet werden. Dies kann erfolgen durch:

    • eine Einrichtung wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
    • ein Bestattungsunternehmen
    • Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
    • die Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
  • Von welchem Standesamt erhalte ich die Sterbeurkunde?

    Eine Sterbeurkunde erhalten Sie von demjenigen Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist und das den Sterbefall entsprechend beurkundet hat.

  • Was kostet eine Sterbeurkunde?

    Sowohl eine deutsche Sterbeurkunde, also auch eine mehrsprachige/internationale Urkunde sowie eine Abschrift aus dem Sterberegister kosten jeweils 12 Euro. Bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Urkunden desselben Typs kostet jede weitere Urkunde 6 Euro.

  • Woran muss ich nach dem Tod eines Angehörigen noch denken?

    Neben der Organisation und Gestaltung der Beisetzung und Trauerfeier müssen die Unterlagen und Urkunden, die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlich sind, bereitgelegt werden. Auch Verträge, Versicherungen und Policen der verstorbenen Person müssen gegebenfalls gekündigt werden. Mit der Erledigung all dieser Formalitäten können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen und sich von diesem beraten lassen.