*Prüfung der Ehefähigkeit
Gebühren des Standesamtes im Land Berlin
Eheschließung / Lebenspartnerschaften
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- bei der Anmeldung der Eheschließung
45,- €
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- bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
45,- €
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- sofern ausländisches Recht zubeachten ist, pro Ehegatten zusätzlich
45,- €
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- Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
45,- €
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Eheschließung beim nicht zuständigen Standesamt
40,- €
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*Vornahme der Eheschließung
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- außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
80,- €
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- außerhalb von Amtsräumen oder in Außenstellen des Standesamtes
– je nach Aufwand75,- € – 150,- €
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- in geschlossenen Anstalten
– je nach Aufwand75,- € bis 150,- €
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Antrag auf Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe / Begründung einer Lebenspartnerschaft
80,- €
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- zusätzlich pro Ehegattin oder Ehegatte/ pro Lebenspartner oder Lebenspartnerin, wenn für sie oder ihm ausländisches Recht zu beachten ist
45,- €
Namensrechtliche Erklärungen
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
25,- €
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur
Vornamensführung bei Personen mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung15,- €
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Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung (Erteilung jeder weiteren Bescheinigung, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr)
12,- €
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Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensangleichung (Erteilung jeder weiteren Bescheinigung, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr)
12,- €
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Bestimmung der Reihenfolge der Vornamen im Geburtenregister (Vornamensortierung)
12,- €
Sonstige Amtshandlungen / Urkundenausstellung
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Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt
30,- €
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Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister, dem Sterberegister, den früheren Standesregistern*
12,- €
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beglaubigten Abschrift aus dem ehemaligen Familienbuch*
12,- €
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Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde (auch mehrsprachig)*
12,- €
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*Bei der Beantragung von mehr als einer Abschrift / Urkunde ist ab der 2. Abschrift / Urkunde nur die die Hälfte der Gebühr fällig
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Auskunft oder die Gewährung der Einsicht
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- in ein Personenstandsbuch / Personenstandsregister
6,- €
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- in die Sammelakte
12,- €
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Suchen eines Eintrages, bei nicht vollständigen Angaben – je nach Aufwand -
20,- € bis 80,- €
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Antrag auf Beurkundung einer Geburt, die sich im Ausland ereignet hat
80,- €
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- ist ausländisches Recht zu beanchten
160,- €
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Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat
40,- €
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- ist ausländisches Recht zu beachten
80,- €
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Beurkundung der Zustimmungserklärung zu einer Vaterschaftsanerkennungs- oder Mutterschaftsanerkennungserklärung, soweit sie nicht bereits in der dortigen Erklärung beurkundet wurde
40,- €
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Beurkundung einer Erklärung, durch welche die Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft widerrufen wird
20,- €
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Benutzung der Personenstandsregister und Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke
– je nach Aufwand40,- € bis 200,- €