Gebühren des Standesamtes im Land Berlin

Eheschließung / Lebenspartnerschaften

  • *Prüfung der Ehefähigkeit

  • - bei der Anmeldung der Eheschließung

    45,- €

  • - bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    45,- €

  • - sofern ausländisches Recht zubeachten ist, pro Ehegatten zusätzlich

    45,- €

  • - Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    45,- €

  • Eheschließung beim nicht zuständigen Standesamt

    40,- €

  • *Vornahme der Eheschließung

  • - außerhalb der üblichen Öffnungszeiten

    80,- €

  • - außerhalb von Amtsräumen oder in Außenstellen des Standesamtes
    – je nach Aufwand

    75,- € – 150,- €

  • - in geschlossenen Anstalten
    – je nach Aufwand

    75,- € bis 150,- €

  • Antrag auf Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe / Begründung einer Lebenspartnerschaft

    80,- €

  • - zusätzlich pro Ehegattin oder Ehegatte/ pro Lebenspartner oder Lebenspartnerin, wenn für sie oder ihm ausländisches Recht zu beachten ist

    45,- €

Namensrechtliche Erklärungen

  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften

    25,- €

  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur
    Vornamensführung bei Personen mit Varianten der
    Geschlechtsentwicklung

    15,- €

  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung (Erteilung jeder weiteren Bescheinigung, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr)

    12,- €

  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensangleichung (Erteilung jeder weiteren Bescheinigung, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr)

    12,- €

  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Bestimmung der Reihenfolge der Vornamen im Geburtenregister (Vornamensortierung)

    12,- €

Sonstige Amtshandlungen / Urkundenausstellung

  • Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt

    30,- €

  • Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister, dem Sterberegister, den früheren Standesregistern*

    12,- €

  • beglaubigten Abschrift aus dem ehemaligen Familienbuch*

    12,- €

  • Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde (auch mehrsprachig)*

    12,- €

  • *Bei der Beantragung von mehr als einer Abschrift / Urkunde ist ab der 2. Abschrift / Urkunde nur die die Hälfte der Gebühr fällig

  • Auskunft oder die Gewährung der Einsicht

  • - in ein Personenstandsbuch / Personenstandsregister

    6,- €

  • - in die Sammelakte

    12,- €

  • Suchen eines Eintrages, bei nicht vollständigen Angaben – je nach Aufwand -

    20,- € bis 80,- €

  • Antrag auf Beurkundung einer Geburt, die sich im Ausland ereignet hat

    80,- €

  • - ist ausländisches Recht zu beanchten

    160,- €

  • Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat

    40,- €

  • - ist ausländisches Recht zu beachten

    80,- €

  • Beurkundung der Zustimmungserklärung zu einer Vaterschaftsanerkennungs- oder Mutterschaftsanerkennungserklärung, soweit sie nicht bereits in der dortigen Erklärung beurkundet wurde

    40,- €

  • Beurkundung einer Erklärung, durch welche die Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft widerrufen wird

    20,- €

  • Benutzung der Personenstandsregister und Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke
    – je nach Aufwand

    40,- € bis 200,- €

Die Gebühren werden aufgrund der Verordnung zur Ausführung des Personenstandesgesetzes im Land Berlin vom 02. Juli 2019 in Verbindung mit § 72 Personenstandsgesetz erhoben.