Benutzungsbedingungen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken (BÖBB) in Leichter Sprache

Information in Leichter Sprache zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliotheken des Landes Berlin

In diesem Text finden Sie alle Informationen dazu:

Welche Regeln gelten für die Benutzung der Berliner Bibliotheken?
Was müssen Sie für besondere Leistungen der Berliner Bibliotheken bezahlen?
Diese Benutzungs-Ordnung hat 19 Abschnitte.
Diese Abschnitte heißen Paragrafen.
Das Symbol für Paragraf ist §.
Zu den einzelnen Paragrafen gehören Absätze,
die nummeriert sind.

§ 1 Allgemeines

Absatz 1

Diese Benutzungs-Ordnung gilt für alle öffentlichen Bibliotheken
des Landes Berlin.
Öffentlich bedeutet: Jeder kann diese Bibliotheken nutzen.
Und der Betrieb der Bibliotheken wird vom Land Berlin bezahlt.

Absatz 2

Manche Leistungen der Berliner Bibliotheken stehen nicht
in dieser Benutzungs-Ordnung.
Zum Beispiel: Was kostet es,
wenn man ein Buch aus einer anderen öffentlichen Bibliothek bestellt?
Solche Leistungen stehen in den besonderen Bestimmungen.

Diese Informationen müssen von den Bibliotheken bekannt gemacht werden:

  • Benutzungs-Ordnung
  • besondere Bestimmungen
  • Öffnungs-Zeiten

Zum Beispiel auf Aushängen in den Bibliotheken
und auf der Internet-Seite der Berliner Bibliotheken www.voebb.de

Absatz 3

Das Benutzungs-Verhältnis ist privatrechtlich.
Das bedeutet, dass Sie und die Bibliothek die gleichen Rechte habe

§ 2 Datenschutz:

Wie geht die Bibliothek um mit Informationen über Sie?
Wenn Sie Bücher und andere Medien aus den Berliner Bibliotheken ausleihen möchten, dann müssen Sie sich dafür anmelden.
Bei dieser Anmeldung werden personenbezogene Daten
von Ihnen abgefragt und gespeichert.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • Ihr Name
  • Ihr Geburts-Datum
  • Ihre Adresse
  • Ihr Geschlecht

Die Berliner Bibliotheken müssen für die Speicherung
Ihrer personenbezogenen Daten die deutschen
und europäischen Datenschutz-Gesetze einhalten.
Das bedeutet zum Beispiel:
Die Bibliothek darf anderen Personen nicht sagen,
dass Sie ein bestimmtes Buch ausgeliehen haben.

§ 3 Haftung der Bibliotheken:

Wer muss einen Schaden in Ordnung bringen?

Absatz 1
Die Berliner Bibliotheken haften nicht dafür,
wenn Sie als Benutzerin oder Benutzer mit der Leistung
nicht zufrieden sind.
Oder wenn Sie einen Schaden haben,
weil Sie Medien nicht richtig oder rechtzeitig nutzen können.
Zum Beispiel:

  • wenn Sie eine DVD ausleihen
    und in der Hülle steckt eine falsche DVD,
  • wenn Sie ein Spiel ausleihen und einige Spiel-Figuren fehlen,
  • wenn Sie ein Buch vorbestellt haben,
    aber dieses Buch gibt es nicht mehr in der Bibliothek,
  • wenn Sie ein Buch vorbestellt haben,
    aber Sie bekommen dieses Buch erst später als verabredet

Absatz 2

Die Berliner Bibliotheken haften nur für Schäden,
wenn diese mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind.
Das bedeutet:
Eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bibliothek
hat absichtlich etwas falsch gemacht.
Oder die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat einen sehr großen Fehler
bei der Arbeit gemacht.

Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit gilt immer.
Das bedeutet:
Wenn Ihnen zum Beispiel aus dem Regal in der Bibliothek
ein Buch auf den Kopf fällt,
dann gibt es dafür eine Versicherung.

§ 4 Benutzungs-Berechtigung:

Wer darf die Berliner Bibliotheken benutzen?

Absatz 1

Wenn Sie die Berliner Bibliotheken benutzen möchten,
dann müssen Sie mit allen Regeln in dieser Benutzungs-Ordnung
einverstanden sein.

Absatz 2

Die Benutzung der Berliner Bibliotheken ist für Sie
normalerweise kostenlos.
Das betrifft die normale Benutzung in der Bibliothek,
wenn Sie zum Beispiel ein Buch in der Bibliothek lesen.
Oder eine DVD in der Bibliothek anschauen.

Für bestimmte Leistungen müssen Sie Geld bezahlen.
Diese Leistungen werden in Paragraf 16 beschrieben.
Zum Beispiel müssen Sie für diese Leistungen Geld bezahlen:

  • Sie geben eine DVD oder ein Spiel zu spät zurück.
  • Sie bestellen ein Buch aus einer anderen Bibliothek.
  • Sie haben Ihren Bibliotheks-Ausweis verloren und möchten einen neuen Bibliotheks-Ausweis bekommen.
  • Sie haben ein Buch ausgeliehen und es ist Ihnen kaputt gegangen.
    Das Buch muss repariert oder neu gekauft werden.

§ 5 Verhalten in den Bibliotheken

Absatz 1

So müssen Sie sich in den Berliner Bibliotheken verhalten:
Sie dürfen die anderen Nutzerinnen und Nutzer nicht stören.

Jede einzelne Berliner Bibliothek darf genaue Verhaltens-Regeln
in einer Haus-Ordnung aufschreiben.
Die Leiterinnen und Leiter der einzelnen Bibliotheken
haben das sogenannte Haus-Recht.
Das bedeutet: Sie dürfen eine Person aus der Bibliothek wegschicken,
wenn diese Person sich nicht an die Haus-Ordnung hält.
Oder sie dürfen eine Mitarbeiterin
oder einen Mitarbeiter damit beauftragen,
dass sie diese Person aus der Bibliothek wegschickt.

Absatz 2

Als Nutzerin oder Nutzer der Berliner Bibliotheken
müssen Sie die Anweisungen der Mitarbeiterinnen
oder Mitarbeiter befolgen.
Zum Beispiel müssen Sie Ihren Bibliotheks-Ausweis
oder Personal-Ausweis vorzeigen,
wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bibliothek das fordert.
Oder zeigen, was Sie in Ihren Taschen haben.

Absatz 3

Medien mit diesen Themen und Inhalten sind in den Berliner Bibliotheken verboten:

  • Frauen werden wegen ihres Geschlechts diskriminiert, also schlechter behandelt als Männer oder respektlos dargestellt.
  • Personen werden wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert, also schlecht behandelt oder respektlos dargestellt.
  • Pornografie, egal ob in Texten oder Bildern oder Audio-Dateien
  • Gewalt und Grausamkeit gegen Personen und Tiere werden positiv dargestellt.
  • Die Ideen und die Politik der Nationalsozialisten mit Adolf Hitler werden positiv dargestellt oder ihre Verbrechen geleugnet.
  • Sie dürfen Medien mit solchen Themen und Inhalten nicht mitbringen in die Berliner Bibliotheken.
  • Und auch nicht an Computern der Berliner Bibliotheken aus dem Internet aufrufen.

§ 6 Nutzung der Bibliotheken und Medien

Medien sind zum Beispiel

  • Bücher
  • Zeitschriften
  • CDs und DVDs
  • Spiele
  • Computer-Spiele

Absatz 1

Wenn Sie die Berliner Bibliotheken nutzen,
dann müssen Sie die Medien, die Möbel und das Gebäude
sorgfältig behandeln.
Bitte beachten Sie besondere Hinweise,
wenn Sie bestimmte technische Geräte der Bibliothek benutzen.
Zum Beispiel Computer oder die Automaten für die Ausleihe
und Rückgabe von Medien.
Wenn Sie Medien in der Bibliothek nutzen oder nach Hause ausleihen,
dann dürfen Sie die Medien

  • nicht verlieren,
  • nicht verändern,
  • nicht verschmutzen,
  • nicht beschädigen.

Absatz 2

Wenn Sie Medien verlieren oder beschädigen,
dann dürfen Sie den Schaden nicht selbst reparieren.
Sie müssen einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter
der Bibliothek Bescheid sagen.
Diese kümmern sich dann darum.
Sie sagen Ihnen dann,
wieviel Geld Sie für den Schaden bezahlen müssen.

Absatz 3

Beachten Sie die Urheber-Rechte,
die für Texte und Bilder in verschiedenen Medien gelten.
Die Berliner Bibliotheken übernehmen nicht die Verantwortung,
wenn Sie ohne Erlaubnis Texte und Bilder nutzen.
Zum Beispiel für ein Referat in der Schule
oder einen Vortrag am Arbeits-Platz.

Absatz 4

Bestimmte Medien dürfen nicht kopiert werden.
Zum Beispiel alte Bücher,
die vielleicht beim Kopieren beschädigt werden.

Absatz 5

Achten Sie bei der Nutzung der Medien darauf,
dass Sie die Gesetze zum Jugend-Schutz einhalten.
Zum Beispiel:
Achten Sie darauf, dass Kinder keine Filme für Erwachsene ansehen.
Sondern Filme, die für ihre Alters-Gruppe geeignet sind.
In den Räumen der Berliner Bibliotheken dürfen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kontrollieren,
welche Internet-Seiten Sie am Computer aufrufen.

§ 7 Besondere Regelungen für einzelne Medien-Gruppen und Service-Angebote

Absatz 1

Bestimmte Medien müssen immer in der Bibliothek bleiben.
Sie dürfen diese Medien nicht ausleihen.
Dafür gibt es hauptsächlich diese Gründe:
Die Medien gehören zum sogenannten Informations-Bestand.
Das betrifft zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften
und andere Medien mit aktuellen Informationen,
die Sie nur in der Bibliothek nutzen können.
Oder die Medien sind in schlechtem Zustand
und dürfen deshalb nicht ausgeliehen werden.
Das betrifft hauptsächlich alte Bücher und Zeitschriften,
die beim Transport vielleicht beschädigt werden

Absatz 2

Für manche Medien müssen Sie ein Pfand abgeben,
wenn Sie diese in der Bibliothek nutzen.
Dieses Pfand kann zum Beispiel Ihr Bibliotheks-Ausweis sein.
Ein Pfand müssen Sie auch für sonstige Gegenstände abgeben,
die Sie in der Bibliothek ausleihen und dort nutzen können.
Zum Beispiel Lesebrillen oder Kopfhörer.

Absatz 3

Manche Service-Angebote in den Berliner Bibliotheken
dürfen Sie nur für eine bestimmte Zeit nutzen.
Damit auch andere Personen diese Service-Angebote nutzen können.
Das betrifft zum Beispiel Computer-Arbeits-Plätze mit Internet-Zugang

§ 8 Bibliotheks-Ausweise

Absatz 1

Sie müssen einen Antrag bei einer Bibliothek
der Berliner Bibliotheken stellen,
damit Sie einen Bibliotheks-Ausweis bekommen.
Dieser Bibliotheks-Ausweis ist dann
in allen öffentlichen Berliner Bibliotheken gültig.
Der Bibliotheks-Ausweis ist normalerweise für ein Jahr gültig
und kann dann verlängert werden.
Wenn Sie einen Bibliotheks-Ausweis beantragen möchten,
dann müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mit Ihrem Wohnort
    in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sein.
    Dafür können Sie Ihren Personal-Ausweis vorzeigen
    oder Ihren Reise-Pass zusammen mit amtlicher Melde-Bestätigung.
    Oder Sie zeigen einen gültigen Aufenthalts-Nachweis vor.
    Ein Bibliotheks-Ausweis kann auch für einen Verein
    oder eine Firma ausgestellt werden.
    Das geht aber nur,
    wenn das Hauptbüro des Vereins oder der Firma
    in Deutschland ist.
  • Sie müssen normalerweise Geld bezahlen
    für den Bibliotheks-Ausweis.
    Wieviel Geld das ist,
    wird im Paragraf 16 beschrieben.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
    brauchen für ihren Antrag die Erlaubnis von ihren Eltern
    oder von anderen gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern.
    Diese Erlaubnis geben sie mit der Unterschrift
    in der sogenannten Einwilligungs-Erklärung.
    Die Eltern oder andere gesetzlichen Vertreterinnen
    oder Vertreter sind verantwortlich
    für alle Kosten und Schäden bei der Nutzung
    der Bibliotheks-Ausweise der Kinder und Jugendlichen.

Absatz 2

Ihr Bibliotheks-Ausweis darf nur von Ihnen selbst genutzt werden.
Sie dürfen Ihren Bibliotheks-Ausweis nicht
an eine andere Person weitergeben.

Absatz 3

Sie müssen der Bibliothek sofort melden,

  • wenn Sie umgezogen sind und eine neue Adresse haben,
  • wenn sich Ihr Name verändert hat, zum Beispiel durch eine Heirat,
  • wenn Sie Ihren Bibliotheks-Ausweis verloren haben.
    Der letzte Punkt ist besonders wichtig:
    Bis zur Meldung bei der Bibliothek sind Sie
    für alle Schäden verantwortlich,
    die vielleicht durch einen Missbrauch
    von Ihrem Bibliotheks-Ausweis entstehen.
    Zum Beispiel: Eine fremde Person leiht damit Bücher aus
    und gibt diese Bücher nicht zurück.
    Sie müssen dann dafür bezahlen.

Wenn die Bibliothek Ihre aktuelle Adresse nicht hat und diese selbst herausfinden muss,
dann müssen Sie dafür Geld zahlen

§ 9 Liefer-Service

Absatz 1

Sie brauchen einen gültigen Bibliotheks-Ausweis,
wenn Sie den Liefer-Service nutzen möchten.
Für den Liefer-Service müssen Sie Geld bezahlen.
Wie viel Geld das ist,
steht in den besonderen Bestimmungen.
Fragen Sie einfach die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Bibliothek danach.

Absatz 2

Mit dem Liefer-Service können Sie Medien
aus anderen öffentlichen Berliner Bibliotheken
in die Bibliothek in der Nähe Ihres Wohnortes bestellen.
Sie können diese Medien dort lesen.
Oder Sie können diese Medien ausleihen.

Absatz 3

Sie können sich die Medien aus den anderen öffentlichen Berliner Bibliotheken auch nach Hause schicken lassen.
Das müssen Sie bei der Bestellung extra angeben.

§ 10 Ausleihe

Absatz 1

Sie brauchen einen gültigen Bibliotheks-Ausweis,
wenn Sie Medien aus den Berliner Bibliotheken ausleihen möchten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen
Ihren Bibliotheks-Ausweis überprüfen.
Wenn dieser Bibliotheks-Ausweis nicht Ihnen gehört
oder ausgetauscht werden muss,
dann nehmen die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
Ihnen diesen Ausweis weg.

Absatz 2

Sie brauchen für die Ausleihe immer Ihren eigenen Bibliotheks-Ausweis.
Den Bibliotheks-Ausweis einer anderen Person dürfen Sie nicht
für die Ausleihe von Medien benutzen.

Absatz 3

Wenn Sie Medien aus der Bibliothek ausleihen,
dann müssen Sie zuerst den Zustand dieser Medien überprüfen:
Ist etwas beschädigt oder schmutzig?
Sind die Medien vollständig oder fehlt etwas?
Dann melden Sie das den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.

Absatz 4

Wenn Sie Medien aus der Bibliothek ausleihen,
dann dürfen Sie diese Medien nicht an andere Personen weitergeben.
Sie sind für den Zustand und die Rückgabe der Medien verantwortlich.
Ein Beispiel: Sie haben mit Ihrem Bibliotheks-Ausweis ein Buch
aus der Bibliothek ausgeliehen.
Das Buch hat Ihnen sehr gut gefallen.
Deshalb geben Sie das Buch an eine Freundin oder einen Freund weiter.
Diese Freundin oder der Freund lässt das Buch in der U-Bahn liegen.
Sie müssen das Buch bei der Bibliothek als verloren melden
und ein neues Buch bezahlen.

§ 11 Leihfrist und Verlängerung:

Wie lange dürfen Sie Medien aus der Bibliothek ausleihen?
Die Leihfrist ist der Zeitraum,
wie lange Sie einzelne Medien ausleihen und zu Hause behalten dürfen.

Absatz 1

Normalerweise ist die Leihfrist für Medien 4 Wochen.
Für besondere Angebote und Medien gibt es andere Leihfristen,
zum Beispiel für DVDs.

Absatz 2

Bei jeder Ausleihe können Sie einen Beleg bekommen.
Auf diesem Beleg steht das Datum für die Rückgabe
der einzelnen Medien.
Nutzen Sie dieses Angebot,
damit Sie das Rückgabe-Datum nicht verpassen.

Absatz 3

Sie können die Leihfrist für die meisten Medien 2 Mal verlängern.
Das geht allerdings nicht, wenn einer oder beide dieser Punkte zutreffen:

  • Ihr Bibliotheks-Ausweis ist zum Datum der Verlängerung
    der Medien nicht mehr gültig.
  • Die Medien sind von anderen Nutzerinnen
    oder Nutzern für eine Ausleihe vorgemerkt worden.

§12 Rückgabe

Absatz 1

Am Ende der Leihfrist müssen Sie die Medien zurückgeben,
die Sie bei der Bibliothek ausgeliehen haben.
Sie können die Medien natürlich auch vorher zurückgeben.
Sie müssen die Medien vollständig zurückgeben:
Achten Sie unbedingt darauf,
dass Sie die Medien in der richtigen Hülle oder Verpackung zurückgeben.

Absatz 2

Sie können Medien in der Bibliothek
der öffentlichen Berliner Bibliotheken zurückgeben,
der die Medien gehören.
Das kostet nichts
. Wenn Sie ausgeliehene Medien
in einer anderen Bibliothek abgeben,
dann müssen Sie für den Transport zurück Geld bezahlen.

Absatz 3

Sie können eine Quittung als Nachweis der Rückgabe bekommen,
wenn Sie ausgeliehene Medien bei der Bibliothek zurückgeben.

Absatz 4

Wenn Sie Medien per Post an die Bibliothek zurücksenden,
haben Sie dafür die Verantwortung.
Zum Beispiel,
wenn die Medien in der Post verloren
gehen oder beim Transport beschädigt werden.
Oder wenn die Medien zu spät bei der Bibliothek ankommen
und Sie deshalb Geld bezahlen müssen.
Für die Rückgabe zählt immer das Datum,
an dem die Medien in der Bibliothek ankommen.

§ 13 Vormerkung

Absatz 1

Sie können Medien für die Ausleihe vormerken,
wenn eine andere Nutzerin oder ein anderer Nutzer
diese gerade ausgeliehen hat.
Wenn die Medien dann zurückgegeben werden,
dann dürfen Sie diese Medien als nächstes ausleihen.
Sie dürfen keine Medien vormerken,
die Sie selbst gerade ausgeliehen haben.

Absatz 2

Für die Vormerkung müssen Sie Geld bezahlen.
Das ist in Paragraf 16 genau beschrieben.

Wenn Sie das möchten,
dann bekommen Sie von der Bibliothek eine Benachrichtigung,
ab wann Sie das Buch zum Ausleihen abholen können.
Auf dieser Benachrichtigung steht auch,
bis zu welchem Datum Sie die Medien abholen müssen.
Holen Sie die Medien bis zu diesem Datum nicht ab,
endet die Vormerkung.
Dann dürfen andere Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek
die Medien ganz normal ausleihen.
Das Geld für die Vormerkung müssen Sie aber trotzdem bezahlen.

§ 14 Fernleihe

Absatz 1

Die Fernleihe betrifft Medien,
die es nicht in den öffentlichen Berliner Bibliotheken gibt.
Sie können solche Medien aber mit der Fernleihe
in diese Bibliotheken bestellen.

Absatz 2

Für die Fernleihe gelten die Regeln aus dieser Benutzungs-Ordnung.
Und besondere Regeln der sogenannten Leihverkehrs-Ordnung,
die Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bibliothek
gerne erklärt.

Absatz 3

Wenn Sie Medien über die Fernleihe bestellen,
dann müssen Sie dafür Geld bezahlen.
Außerdem müssen Sie vielleicht Porto-Kosten
oder Kosten für die Lieferung bezahlen.
Oder Kosten für Fotokopien aus alten Büchern.
Wenn zum Beispiel alte Bücher nicht transportiert werden dürfen
und Sie Fotokopien aus diesen Büchern
mit der Post geschickt bekommen.

Sie müssen das Geld für die Fernleihe auch dann bezahlen,
wenn Sie die Medien gar nicht bei der Bibliothek abholen und nutzen

§ 15 Leihfrist-Überschreitung und Ersatz-Pflicht: Was passiert, wenn Sie Medien zu spät zurückgeben oder verlieren?

Absatz 1

Wenn die Leihfrist zu Ende ist und Sie Medien zu spät zurückgeben,
dann müssen Sie Geld bezahlen.
Egal, ob Sie von der Bibliothek an die Rückgabe erinnert wurden
oder das nicht passiert ist.
Sie müssen für jeden Tag der Verspätung Geld bezahlen,
Das ist in Paragraf 16 genau beschrieben.
Aber Sie müssen höchstens für 60 Tage Geld bezahlen.

Absatz 2

Wenn diese 60 Tage vorbei sind,
dann besorgt die Bibliothek einen Ersatz für die Medien.
Die Kosten dafür müssen Sie bezahlen.
Zusätzlich müssen Sie Geld für die Bearbeitung
an die Bibliothek bezahlen.

Absatz 3

  • Wenn Sie Medien verlieren,
    dann müssen Sie bei der Bibliothek sofort Bescheid sagen.
    Verlorene Medien gelten sonst als nicht zurückgegeben.
  • Wenn Sie Medien verlieren oder beschädigen,
    müssen Sie diese Medien ersetzen.

Absatz 4

Wenn Sie keinen Ersatz besorgen,
dann macht das die Bibliothek.
Sie müssen das bezahlen.
Und Sie müssen zusätzlich Geld für die Bearbeitung bezahlen.
Manchmal gibt es keinen Ersatz mehr.
Zum Beispiel bei alten Büchern,
die man nicht mehr kaufen kann.
Dann müssen Sie der Bibliothek einen Schadens-Ersatz bezahlen.
Dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen.

Alle Medien haben Kennzeichen von der Bibliothek.
Wenn diese Kennzeichen beschädigt werden,
müssen Sie für den Ersatz Geld bezahlen.

§ 16 Entgelte:

Was müssen Sie für bestimmte Leistungen bezahlen?
Entgelte sind Geld-Beträge.

Absatz 1: Zeitpunkt der Zahlung

Die Entgelte für die Leistungen der Berliner Bibliotheken
müssen Sie immer sofort bezahlen.
Also genau dann,
wenn Sie eine Leistung bestellen oder bekommen.

Absatz 2: Entgelte für Bibliotheks-Ausweise

Alle Bibliotheks-Ausweise sind ein Jahr lang gültig.
Diese Geld-Beträge müssen Sie bezahlen,
wenn Sie einen Bibliotheks-Ausweis neu beantragen
oder verlängern möchten:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und
    nutzen den Bibliotheks-Ausweis als Privat-Person

    10,00 Euro

  • Sie sind unter 18 Jahre alt

    kostenlos

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und
    Sie sind noch Schülerin oder Schüler und
    zeigen einen Schüler-Ausweis vor

    kostenlos

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und
    studieren oder machen eine Ausbildung oder
    einen Freiwilligen-Dienst und
    zeigen dafür einen Ausweis vor

    5,00 Euro

  • Sie zeigen einen berlinpass vor oder
    haben zum Beispiel einen Bescheid über Leistungen
    des Job-Centers oder des Sozialamts

    kostenlos

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek
beraten Sie gerne dazu, ob Ihr Bescheid dazu gehört.

Diese Geld-Beträge müssen Sie bezahlen, wenn Sie einen Bibliotheks-Ausweis neu beantragen oder verlängern möchten:
  • Sie brauchen den Bibliotheks-Ausweis
    für einen Verein oder eine Firma

    60,00 Euro

  • Sie brauchen den Bibliotheks-Ausweis
    für eine Schule, einen Hort oder Kindergarten

    kostenlos

  • Sie brauchen den Bibliotheks-Ausweis
    für eine Behörde oder ein Amt
    oder eine Stiftung mit öffentlichem Auftrag

    kostenlos

  • Diesen Geld-Betrag müssen Sie bezahlen,
    wenn Sie Ihren Bibliotheks-Ausweis verloren haben
    und einen Ersatz dafür brauchen:

    2,50 Euro

Absatz 3: Online-Anmeldung

Sie können sich für bestimmte Angebote der Bibliotheken
auch im Internet anmelden.
Zum Beispiel für die Nutzung von E-Books.
Das kostet immer 10,00 Euro.
Dieses Geld können Sie nicht zurückbekommen.
Zum Beispiel,
wenn Sie später einen Bibliotheks-Ausweis beantragen
und dafür einen berlinpass vorzeigen.

Absatz 4: Entgelte für Service-Angebote

Diese Geld-Beträge müssen Sie bezahlen,
wenn Sie die Service-Angebote der Bibliothek nutzen:

  • Sie bestellen Medien,
    die es nicht
    in den öffentlichen Berliner Bibliotheken gibt

    pro Stück 1,50 Euro

  • Sie merken Medien vor

    pro Stück 1,00 Euro

Absatz 5: Bearbeitungs-Entgelte

Diese Geld-Beträge müssen Sie bezahlen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek zusätzliche Arbeit mit Ihrer Ausleihe haben:

  • Sie haben ausgeliehene Medien verloren
    oder stark beschädigt

    pro Stück 15,00 Euro

  • Das Kennzeichen der Bibliothek für die Buchung
    der Ausleihe und Rückgabe der Medien fehlt
    oder ist beschädigt

    pro Stück 15,00 Euro

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
    Ihre richtige Adresse herausfinden

    15,00 Euro

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    müssen Ihnen eine Mahnung schreiben,
    weil Sie Medien nicht zurückgegeben haben.
    Oder weil Sie Geld nicht bezahlt haben

    1,00 Euro

Absatz 6: Entgelte für verspätete Rückgabe von Medien

Diese Geld-Beträge müssen Sie bezahlen, wenn Sie das Rückgabe-Datum für Medien verpasst haben:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter

    pro Stück und Tag
    25 Cent

  • Sie sind unter 18 Jahre alt

    pro Stück und Tag
    10 Cent

§ 17 Ausnahmen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ausnahmen für diese Benutzungs-Ordnung erlauben,

  • wenn es dafür gute Gründe gibt
  • und wenn diese Ausnahmen gut für die Nutzerin oder den Nutzer der Bibliothek sind.

Das kann zum Beispiel Geld betreffen: Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer Medien bezahlen soll, die nach der Rückgabe beschädigt waren. Die Nutzerin oder der Nutzer kann aber beweisen, dass sie oder er nicht dafür verantwortlich ist.

§ 18 Verstöße gegen die Benutzungs-Bedingungen

Absatz 1

Wenn Sie sehr stark gegen die Regeln in dieser Benutzungs-Ordnung verstoßen, dann dürfen Sie die Bibliothek nicht mehr nutzen. Die Leiterin oder der Leiter entscheiden dann, ob das für eine bestimmte Zeit oder für immer gilt.

Dieses Nutzungs-Verbot gilt dann auch für alle anderen öffentlichen Berliner Bibliotheken.

Absatz 2

Wenn Sie Entgelte an die Berliner Bibliotheken bezahlt haben, können Sie dieses Geld nicht zurückbekommen.

Zum Beispiel können Sie nicht verlangen, dass Ihnen das Geld für den Bibliotheks-Ausweis zurückgegeben wird.

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten:

Wann gilt diese Benutzungs-Ordnung?

Diese Benutzungs-Ordnung gilt ab dem 16. Juni 2018. Sie ist 10 Jahre lang gültig.

Den Text in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben. 5 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text auf Verständlichkeit geprüft.