– die Mittel für das Jahr 2024 sind leider ausgeschöpft –
Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa den Berliner Bezirken im Wege der auftragsweisen
Bewirtschaftung nach Nr. 3.2 AV zu§ 9 LHO gemäß dieser Richtlinie sowie der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO im Jahr 2024 Mittel i.H.v. insgesamt bis zu 259.200 € für Lesungshonorare von professionellen Autorinnen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillustratoren mit Hauptwohnsitz in Berlin zur Verfügung. Als professionell können Autorinnen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillustratoren gelten, wenn sie eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
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Diese Mittel können öffentliche und private Berliner Schulen sowie öffentliche Bibliotheken (inkl. der ZLB) und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken erhalten. Jeder Berliner Bezirk erhält einen gleichen Anteil i.H.v. bis zu 21.600 € der ins gesamt zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Anspruch der Antragsteller/innen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung besteht nicht.