Power Purchase Agreements (PPA) geraten aufgrund des 2020 beginnenden EEG-Förderendes für Altanlagen immer stärker in den Fokus vieler Betreiber Erneuerbarer Energien-Anlagen. PPAs können in diesem Bereich als innovatives Geschäftsmodell fungieren, wenn nach Ende des 20-jährigen EEG-Zeitraumes die Anlagen aus der gesetzlichen Förderung fallen.
Während vor allem Windkraftanlagen bereits ab 2020 in größerem Umfang keine EEG-Förderung mehr erhalten werden, trifft dies für das Gros der Photovoltaikanlagen erst ab etwa 2024 zu. Hier begann der Zubau erst Mitte der 2000er Jahre Schwung aufzunehmen und erzielte ab etwa 2009 umfangreiche Zubauraten. Trotzdem ist auch bei der Photovoltaik das Durchdenken von Anschlusskonzepten interessant.
„Power Purchase Agreements“ sind Stromkaufverträge, mit Hilfe derer der Bau oder der Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom refinanziert werden kann. Dabei stellen die Verträge eine Möglichkeit dar, jenseits des gesetzlichen Förderregimes einen neuen Weg zur Stromvermarktung einzuschlagen. Dies kann für Projektentwickler interessant sein und auch Vorteile für Abnehmer von Strom bieten. Diese erhalten für einen bestimmten Zeitraum Elektrizität zu einem vertraglich fixierten Preis und tilgen somit das Risiko steigender Strompreise.
Einen weiteren Vorteil bieten PPAs hinsichtlich der Vermarktung des Stromes. Über Herkunftsnachweise kann der erneuerbare Strom auch entsprechend als Grünstrom weitere Nutzung finden. Im Rahmen einer aufbrandenden Diskussion um die Produktion grünen Wasserstoffs können PPAs so eine wichtige Rolle spielen und als Basis für die Herstellung als regenerativ anerkannten Wasserstoffs dienen.