Verwandte Begriffe: PV-Zertifikat
Mit Zertifikaten wird nachgewiesen, dass ein bestimmtes Produkt aus technischer Sicht den geltenden Anforderungen entspricht.* Im weiteren Sinne werden darunter alle Prüfsiegel und Prüflabel wie beispielsweise das CE-Zeichen, verstanden. Für Finanzprodukte, wozu auch Bürgersolaranlagen zählen können, gibt es Zertifikate der zuständigen Bundesfinanzaufsicht (BaFin).
Für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gibt es spezielle Normen für die Bauteile (Solarmodule, Verkabelung, Wechselrichter, Stromspeicherbatterien, solarthermische Kollektoren, Solarpumpen, Solarstationen), die die Herstellenden sowie dieAnbietenden einhalten und nachweisen müssen. Das erfolgt durch Hersteller-Zertifikate.
Zudem müssen die Herstellenden oder Importierenden (bei Produkten aus Nicht-EU-Staaten) von Leistungselektronik für die Photovoltaik (Wechselrichter, AC-Batteriesysteme) über Zertifikate nachweisen, dass ihre Geräte den Anschlussnormen für Niederspannung oder Mittelspannung entsprechen.
Photovoltaikanlagen, die an die Mittelspannung angeschlossen werden, brauchen zudem ein gesondertes Anlagenzertifikat. Es wird von einer Gutachterin oder einem Gutachter oder einem berechtigten Institut erteilt.
Stromspeicher mit Lithiumzellen stellen ein Gefahrgut dar. Deshalb brauchen sie ein Zertifikat, das die Unbedenklichkeit entsprechend der UN 38.3 (Transport-Richtlinie der Vereinten Nationen) nachweist. Dieses Zertifikat ist gleichfalls vom Hersteller oder Importeur der Speichersysteme nachzuweisen.
Der installierende Betrieb überprüft, ob ein Produkt die erforderlichen Zertifikatevorliegen. Er darf nur korrekt ausgezeichnete, geprüfte und zertifizierte Komponenten und Systeme in Umlauf bringen und einbauen und trägt dafür die Verantwortung.