Mit dem Ausbau der Energiewende in Deutschland haben neue Modelle zur Refinanzierung Einzug gehalten. Früher wurden die Photovoltaikanlagen in der Regel an die künftigen Anlagenbetreibenden verkauft. Im privaten Segment ist diese Form der Finanzierung weiterhin die Regel.
Hinzu kommen neue Möglichkeiten wie die Verpachtung des Daches an einen Anlagenbetreiber oder die Verpachtung von kompletten Anlagen. Je größer die Dachanlagen werden, umso größer wird der Anteil von Pachtmodellen. Auch lässt sich die Solarpflicht gut umsetzen, wenn man die Dachflächen an spezialisierte Solarbetreibende verpachtet. Sinngemäß sind die folgenden Erläuterungen auch auf Fassaden anwendbar.
Zum Finden geeigneter Dächer bzw. von Umsetzenden kann die Solardachbörse genutzt werden.
Das eigene Dach verpachten
Bei der Verpachtung des Daches (Dachpacht) stellen die Eigentümer:innen ihr Dach für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung. Sie investieren nicht selbst in die Anlage, das übernehmen die Investor:innen, die auch den Betrieb der Anlage übernehmen oder an Dritte abgeben.
Es ist möglich, dass die Verpachtenden des Daches den Strom aus der PV-Anlage – zumindest teilweise – abkaufen. Dann treten die Betreibenden wie Energieversorgende auf. Grundlage der Verpachtung ist der Pachtvertrag und die Zahlung von Pacht für die Betriebsdauer der Photovoltaikanlage.
In bestimmten Modellen wird die Anlage in einer Art Mietkauf abbezahlt, indem die Eigentümer:innen des Daches über den Solarstrom (Kilowattstunden) die Anlage nach und nach zurückkauft. Nach meist zehn Jahren wird ein Restwert bestimmt, zu dem sie die Anlage komplett übernehmen können. Das entspricht bekannten Leasingmodellen bei Fahrzeugen.
Die Anlage auf dem eigenen Dach pachten
Eine erweiterte Form der Dachverpachung ist die Pacht einer betriebsfähigen Photovoltaikanlage, die ein:e Investor:in finanziert und installiert hat. Dann wird das Dach gegen Pacht zur Verfügung gestellt, und die oder der Eigentümer:in des Daches übernimmt nach der Installation den Betrieb der Anlage, die sie oder er im Gegenzug pachtet.
Dieses Modell ist vor allem für größere Dachanlage auf Gewerbegebäuden sinnvoll. Das Unternehmen muss die Solarinvestition nicht sofort aufbringen, sondern kauft die Anlage über die Pacht schrittweise zurück und nutzt den Strom in der Firma.
Vertragstexte entscheiden
Bei beiden Modellen – Dachpacht und Anlagenpacht – ist der Wortlaut der Verträge entscheidend, vor allem das Kleingedruckte sowie Passagen zur Durchsicht, Wartung und Versicherung. Da es sich meist um gewerbliche Verträge handelt, greift der EU-Verbraucherschutz nicht.
Auch muss die/der Verpächtende sicherstellen, dass Fachpersonal jederzeit Zugang zu den Anlagen auf dem Dach hat. Die statische Sicherheit des Daches und Dachschäden liegen in der Regel in der Verantwortung der Verpächtenden. Das undichte Dach unter einer verpachteten Anlage zu reparieren, kann aus juristischer Sicht sehr kompliziert werden.