Verwandte Begriffe: Netzentgelt; Netzseitige Umlagen
Netzbetreiber:innen sind die Ansprechpartner:innen der Anlagenbetreiber:innen in Bezug auf das Stromnetz. Sie legen den Netzanschlusspunkt der Photovoltaikanlage fest, in der Regel der Hausanschluss in der Niederspannung. Auch rechnen sie die eingespeiste Solarstrommenge für die Einspeisevergütung ab. Sie wird vom Übertragungsnetzbetreiber:in verwaltet.
Die Ebenen der Niederspannung und der Mittelspannung (bis 20 kV) werden den regionalen Verteilnetzen zugeordnet. Sie bringen den elektrischen Strom an private, kommunale, öffentliche und gewerbliche Verbraucher:innen. Deshalb werden ihre Betreiber:innen auch als Verteilnetzbetreiber:innen bezeichnet.
Übertragungsnetzbetreiber:innen sind die Betreiber:innen der Hochspannungs- und Höchstspannungsnetze in Deutschland (20 kV bis 380 kV). Sie sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz damit beauftragt, die Einspeisevergütung auszuzahlen.
In Berlin ist Stromnetz Berlin für das Verteilnetz zuständig.