Marktprämie

Die Marktprämie wird an die Betreibenden von Photovoltaikanlagen ausgezahlt, die keine Einspeisevergütung erhalten. Sie übernehmen den Verkauf des ins Stromnetz eingespeisten Solarstroms an Dritte selbst oder beauftragen damit sogenannte Direktvermarkter.

Der Direktvermarkter bietet den Solarstrom an der Strombörse zu den aktuell gültigen Preisen an. Die Marktprämie gleicht den Unterschied zwischen den in der Regel niedrigen Preisen an der Börse und der meist höheren gesetzlich verankerten Einspeisevergütung aus. Ab einer bestimmten Nennleistung ist die Direktvermarktung für größere Photovoltaikanlagen vorgeschrieben.

Nähere Informationen finden sich auf der Plattform der Übertragungsnetzbetreiber