Verwandte Begriffe: Netzzugang; Stromzähler
Photovoltaikanlagen werden meist an das Stromnetz angeschlossen, um Überschüsse aus der Solaranlage ins Netz einzuspeisen. Die Wechselrichter synchronisieren den solaren Strom mit der Netzfrequenz.
Der Anschluss erfolgt bei Wohngebäuden in der Regel am Hauszähler, also im Keller oder im Haustechnikraum. Er braucht Sicherungen gegen Überspannungen sowie den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), der gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 für alle dezentralen Stromerzeuger vorgeschrieben ist, auch für Brennstoffzellen oder Blockheizkraftwerke (BHKW).
Der NA-Schutz stabilisiert das Netz, indem er bei unzulässigen Schwankungen von Netzspannung oder Netzfrequenz den dezentralen Generator abschaltet. Auch Stromspeicher am Netz müssen in den NA-Schutz eingebunden werden. Bei Photovoltaiksystemen unter 30 kW ist der NA-Schutz beziehungsweise die Netzstabilisierung gemäß VDE-AR-N 4105 in die Wechselrichter integriert.
Nur bei größeren Solargeneratoren kann es sein, dass der Netzbetreiber den Netzanschlusspunkt beispielsweise an einem Transformator zuweist. Dann sind zusätzliche Kabelstrecken erforderlich. Der Netzanschluss erfolgt stets über einen Einspeisezähler für den Solarstrom.
Der Netzanschluss dezentraler Generatoren ist dem Elektrohandwerk vorbehalten. Das gilt auch für Stromspeicher oder Ladetechnik für E-Autos. Schließen Laien eine Photovoltaikanlage an, machen sie sich strafbar und haften für alle Folgekosten.
Versicherungen setzen die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme durch das Fachhandwerk voraus, um bei Schäden in die Haftung einzutreten. Auch die Gewährleistungen und Garantien der Hersteller von Photovoltaikkomponenten werden nur bei fachlich korrekter Installation und Inbetriebnahme wirksam.