Einspeisung

Unter Einspeisung wird die Lieferung von Solarstrom ins Stromnetz verstanden. Die Solarenergie wird meist in der Niederspannungsebene der Verteilnetze eingespeist. Die Einspeisung erfolgt über einen Wechselrichter mit netzkonformem Wechselstrom (synchronisierte Netzfrequenz von 50 Hertz) und den Einspeisezähler.

Bei kritischen Netzlagen düfen die Netzbetreiber:innen die Wirkleistung der Photovoltaikanlage am Netz abregeln – gegen Entschädigung. Solche Vorfälle sind zu dokumentieren und zu begründen. Die Abregelung erfolgt über einen speziellen Signalempfänger am Wechselrichter.

Für jede Kilowattstunde (kWh), die die Anlagenbetreiber:innen ins Stromnetz einspeist, wird eine Einspeisevergütung ausgezahlt. Sie gilt für 20 Jahre von der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage zuzüglich der Zeit bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres der Inbetriebnahme. Die Höhe der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Maßgeblich ist der exakte Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der entsprechend protokolliert und durch das umsetzende Unternehmen bescheinigt werden muss.

Zu beachten ist, dass Solaranlagen durch die Anlagenbetreiber:innen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie bei den Netzbetreibenden anzumelden sind. Der Berliner Netzbetreiber Stromnetz Berlin ermöglicht seit 2021 die Anmeldung von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp über ein Einspeise-Portal.