Einspeisevergütung

Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, dass Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland für ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom eine Einspeisevergütung (in Ct/kWh) bekommen. Die Höhe dieser Vergütung wird durch das EEG definiert und von der Bundesnetzagentur jeweils für die kommenden Monate bekannt gegeben.

Die Einspeisevergütung wird vom Übertragungsnetzbetreiber an die Anlagenbetreibenden gezahlt. Dafür muss die Anlage gemäß EEG bei der Bundesnetzagentur angemeldet und mit einem PV-Zähler ausgestattet sein.

Über die garantierte Einspeisevergütung kann die Refinanzierung einer Anlage über ihre Lebenszeit sehr gut geplant werden. Da die Vergütung allerdings mittlerweile (weit) unter dem Wert liegt, den Privatpersonen durch Eigenverbrauch an Stromkosten einsparen, wird meist eine Maximierung des Eigenverbrauchs angestrebt. Sofern eine Solaranlage kommerziell betrieben wird sollte ebenfalls geprüft werden, ob die Einspeisevergütung oberhalb der erreichbaren Einkünfte durch den unmittelbaren Vertrieb des Stroms liegt. Hier sind Mieterstrom-Modelle mittlerweile oft lohnender.

Die aktuellen Fördersätze für PV-Anlagen (Einspeisevergütung) stellt die Bundesnetzagentur im Informationsportal zum EEG bereit:
Webseite der Bundesnetzagentur