EEG-Umlage

Photovoltaik-Anlagen, die ihren Strom ins öffentliche Netz einspeisen und nicht direkt vermarkten, erhalten einen festgelegten Vergütungssatz vom Übertragungsnetzbetreiber. Diese Einspeisevergütung richtet sich nach der Inbetriebnahme der Anlage und wird vom Gesetzgeber festgelegt. Sie wird für 20 Jahre garantiert.

Bis Mitte 2022 wurde diese Vergütung durch die sogenannte EEG-Umlage refinanziert, die alle Stromkunden in Deutschland zahlen mussten, von energieintensiven Unternehmen abgesehen.

Im Juli 2022 wurde sie ersatzlos abgeschafft. Das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber war zu diesem Zeitpunkt bereits auf 14 Milliarden Euro angewachsen. Denn die Energiewende im Stromsektor bedarf keiner Unterstützung mehr: Die erneuerbaren Energien (Solarstrom und Windstrom) wirken dämpfend auf die hohen Energiepreise, die beispielsweise durch Erdgas verursacht werden.