Direktvermarktung

Seit Januar 2023 sind Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen mit mehr als 1.000 kW Peakleistung (1 MW) verpflichtet, ihren Solarstrom selbst über das Stromnetz zu verkaufen (zu vermarkten). Alle Anlagen bis 1 MW können für eingespeisten Strom die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen, die im EEG 2023 bestimmt ist. Das gilt sowohl für volleinspeisende als auch für teileinspeisende Anlagen mit Eigenverbrauch. Ab 1 MW müssen die Anlagen in die Ausschreibung, um den Einspeisetarif zu ermitteln.

Bei der Direktvermarktung verkaufen die Anlagenbetreiber ihren Solarstrom an der Börse entweder selbst. Oder sie beauftragen damit spezialisierte Unternehmen, die Direktvermarkter – dies schmälert den Erlös in der Regel etwas, hat aber auch Vorteile wie administrative Entlastung.

Eine Marktprämie gleicht Differenzen zwischen niedrigen Verkaufspreisen für Strom an der Börse und der Einspeisevergütung aus.