Denkmalschutz

Gebäude, die einen besonderen historischen Wert haben, stehen unter Denkmalschutz. Sie sind in Berlin in der Denkmalkarte und der Denkmalliste eingetragen. Soll ein Denkmal durch die Installation einer Solaranlage verändert werden, muss das von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Zuständig sind in Berlin die Unteren Denkmalschutzbehörden in den Bezirken.

Informationen finden sich auf der Webseite der unteren Denkmalschutzbehörden Berlin

Denkmalschutzbehörde des Bezirkes, in dem das Denkmal steht, sollte möglichst früh im Planungsprozess Kontakt aufgenommen werden. Die Solaranlage darf erst installiert werden, wenn die Genehmigung vorliegt.

Je unauffälliger die Solarmodule oder thermische Kollektoren in die historische Gebäudehülle integriert werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie genehmigt wird. Soweit dies möglich ist, sollte die Anlage so angeordnet werden, dass sie vom öffentlichen Straßenland nicht einsehbar ist. Der Solarmarkt bietet für denkmalgeschützte Gebäude zunehmend spezielle Produkte an.

So gibt es Dachziegel mit integrierten Solarzellen, bei denen aus der Distanz nicht erkennbar ist, dass die Ziegel zugleich Strom erzeugen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind Indach-Systeme die erste Wahl, um die Solarpaneele optisch unauffällig ins Dach zu integrieren. Die Farbe der Module kann inzwischen an die Farbe des Daches oder der Fassade angepasst werden, da inzwischen Module in verschiedenen Farben angeboten werden. Zu beachten ist zudem die unauffällige Kabelführung vom Solardach ins Gebäude. Dafür eignen sich stillgelegte Kamine und Abzüge besonders gut. Auch der Blitzschutz sollte möglichst unauffällig integriert werden, zumal er auf denkmalgeschützten Wohngebäuden meist fehlt.

Je unauffälliger die Solarmodule oder thermische Kollektoren in die historische Gebäudehülle integriert werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie genehmigt wird. Soweit dies möglich ist, sollte die Anlage so angeordnet werden, dass sie vom öffentlichen Straßenland nicht einsehbar ist. Der Solarmarkt bietet für denkmalgeschützte Gebäude zunehmend spezielle Produkte an. Im Förderprogramm SolarPLUS, Modul D1 denkmalgerechte PV, werden Förderungen bereitgestellt.

Aus dem Förderprogramm SolarPLUS, Modul D, werden Mehrkosten für denkmalgerechte Photovoltaikanlagen gefördert.