Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz

Verwandte Begriffe: EWG Bln

Das Land Berlin will einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur Energiewende in Deutschland sowie zu einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung in Berlin leisten. Dafür wurde ein ambitioniertes Ziel gefasst: Berlin soll bis 2045 klimaneutral werden.
Zur Unterstützung der darauf ausgerichteten Energie- und Klimaschutzpolitik des Landes hat das Abgeordnetenhaus am 17. März 2016 erstmals einen gesetzlichen Handlungsrahmen – das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) – verabschiedet. Die letzte Novellierung trat als Klimaschutz- und Energiewendegesetz Berlin am 19. August 2021 in Kraft.

Mit dem EWG Bln verpflichtet sich das Land Berlin seine CO2-Emissionen drastisch zu senken: Bis 2030 sollen diese um mindestens 70 Prozent, bis 2040 um mindestens 90 Prozent und spätestens 2045 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken.