Anlagenregister

Verwandte Begriffe: Marktstammdatenregister

Alle Photovoltaikanlagen müssen von Anlagenbetreiber:innen im elektronischen Markstammdatenregister (auch: Anlagenregister) der Bundesnetzagentur registriert werden. Es umfasst alle elektrischen Generatoren und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland.

Nur korrekt im Marktstammdatenregister angemeldete Photovoltaikanlagen erhalten die Einspeisevergütung.

Das Register existiert seit Frühjahr 2019. Vorher installierte Photovoltaikanlagen wurden in Papierform beim Übertragungsnetzbetreiber angemeldet. Sie sind mit Anfang 2019 unbedingt erneut und nachträglich auch im elektronischen Register einzutragen! Es gelten entsprechende Übergangsfristen.
Nur korrekt im Marktstammdatenregister angemeldete Solargeneratoren erhalten die Einspeisevergütung.

In Berlin ist die notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber für fest installierte Anlagen bis 30 KW Leistung und Stecker-PV Anlagen auch online im Einspeiseportal von Stromnetz Berlin möglich. Auch online müssen hier Kund:in bzw. Betreiber:in und der ausführende Betrieb jeweils Angaben machen, um die Anmeldung erfolgreich abzuschließen.

Das Markstammdatenregister ist hier zu finden:
Markstammdatenregister