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Solarenergie in Architektur und Planung
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Zusammenfassung
Die Einbindung regenerativer Energien, insbesondere der Solarenergie, ist eine zentrale Säule nachhaltiger, zukunftsfähiger Architektur. Im Kern geht es darum, einen Teil der benötigten Energie lokal und direkt am Gebäude zu produzieren. Das bringt zahlreiche Vorteile für Bauverantwortliche, wird aber auch immer stärker durch die bzw. den Gesetzgeber:in eingefordert. Wer in und für Berlin Gebäude plant, ist also gut beraten, dieses Thema von sich aus an die Auftraggeber:innen heranzutragen und ihnen zu vermitteln, was nützlich und was notwendig ist.
„Solaraktive Architektur“ bedeutet längst nicht mehr nur eckige Solarzellen in Rahmengestellen auf dem Dach. Ganz im Gegenteil binden neue Technologien und Produkte Solaranlagen direkt in das Gebäude ein. Das zeigt sich in Gebäudeteilen wie Solarelementen für die Fassade oder Solardachziegeln.
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Solare Architektur ist zukunftsgerichtet. Für Kund:innen aus Industrie und Gewerbe ist die Entscheidung für solaraktive Liegenschaften nicht zuletzt eine Imagefrage – damit lässt sich auch ganz konkret werben. Schließlich wird Klimaschutz für sehr viele Menschen immer wichtiger. Gebäude, die Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen, fallen da auf. Das zeigen auch wichtige Architekturpreise wie der Deutsche Solarpreis.
Mit Solarenergie bauen Sie nicht bloß Gebäude, in denen Menschen sich gerne aufhalten. Mit dem Verbrauch von direkt vor Ort erzeugtem Solarstrom stellt sich das Gefühl einer größeren Unabhängigkeit ein, was Ihre baulichen Solarprojekte attraktiv macht. Und dank der mittlerweile zur Verfügung stehenden Technologien lassen sich durch den solaraktiven Bau auch gestalterische Akzente setzen.
Vor allem Menschen, die ihr Gebäude selbst nutzen, profitieren von einem hohen Eigenverbrauch der Solarenergie. Denn der selbst produzierte Strom einer Standard-PV-Anlage ist schon heute günstiger als jede bzw. jeder Energieversorger:in. Ein echter Mehrwert, den Sie Ihren Kund:innen vermitteln und letztendlich verschaffen können. Bei gebäudeintegrierter Photovoltaik ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung individuell durchzuführen, da die Kosten hier stark von denen einer Standardanlage abweichen können.
Eine korrekt ausgelegte Solaranlage amortisiert sich mittelfristig. Daneben gibt es staatliche Zuschüsse und Förderungen, die das Gesamtpaket noch attraktiver machen. Ob günstige KfW-Investitionskredite, das Berliner Solarförderprogramm, die Fördermittel der Investitionsbank Berlin (IBB) oder die steuerliche Begünstigung energetischer Gebäudesanierung – als Vermittler:in ist Ihre Expertise in jeder Beratung und Bauplanung von höchster Bedeutung.
Bei der Finanzierung einer Solaranlage ist insbesondere die Eigentümer:innenstruktur des konkreten Projekts relevant. Daraus ergeben sich viele Sonder- und Spezialfälle. Einen guten Überblick vermitteln die entsprechenden Zielgruppenportale dieser Website (zum Beispiel Finanzierungsinformationen zu Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus etc.).
Über je mehr Expertise Sie bei Technologien, Bestimmungen und Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, desto mehr Geld können Sie für die Auftraggeber:innen sparen. Das schafft nicht nur zufriedene Bauherr:innen – es spricht sich auch herum.
Die Pflicht, erneuerbare Energien in Neubauten einzubinden, ist in Deutschland seit Längerem im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt. Demnach muss je nach Gebäudetyp und -nutzung ein bestimmter Anteil der Energie vor Ort aus regenerativen Quellen stammen. Solaranlagen bilden eine gute Basis, um diese Vorgaben zu erfüllen. Seit 2020 greift außerdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Für Berlin gibt es weitere Regelungen. So legt § 16 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes fest, dass öffentliche Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen, wenn die Dächer sich dafür eignen. Bei größeren Sanierungen müssen die Dächer dafür ertüchtigt werden. Öffentliche Neubauten unterliegen grundsätzlich der Pflicht zur Installation von Solaranlagen.
Das neue Solargesetz von Berlin schreibt vor, dass ab 1. Januar 2023 für alle Neubauten (ab 50 m2 Gebäudenutzfläche) eine Solarpflicht gilt. Seitdem müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik oder Solarthermie (gemäß Gebäudeenergiegesetz [GEG]) genutzt werden. Ausgenommen sind Garagen, Schuppen, Gewächshäuser oder leichte Hallen, sogenannte Traglufthallen.
Weiter müssen bei wesentlichen Umbauten des Daches auch bei Bestandsbauten 30 Prozent der Nettodachfläche solar genutzt werden. Den Unterschied zwischen Netto- und Bruttodachfläche sowie weitere Regelungen, Ausnahmen und Hinweise finden Sie im Praxisleitfaden zum Solargesetz.
Weitere Anforderungen über das Baurecht, aber auch indirekt über die Regulierung anderer Bereiche, sind zu erwarten. So wird beispielsweise die Bepreisung von CO2 die konventionellen Energieträger und -techniken verteuern. Die Solarenergie wird dann zunehmend den Standard in der Architektur bilden.
Gut für alle Bauherr:innen, die sich schon heute auf weitsichtige Architekt:innen verlassen und dem entspannt entgegenblicken können.