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Mieter:innenstrom
Solarenergie in der Mietwohnung Weitere Informationen
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Stecker-PV, Balkon-PV, Plug-in-Photovoltaik, Guerilla-PV, Mikrosolarmodul, Minisolaranlage, Balkonkraftwerk etc. – wie man es auch nennen mag, gemeint sind immer anschlussfertige Solarpanels, die direkt in der Wohnung angeschlossen werden können.
Ob Miet- oder Eigentumswohnung, ein Eigenheim oder Gartenlaube: Steckersolargeräte, wie die Anlagen in der Fachsprache heißen, können am Balkon oder an anderen geeigneten Flächen befestigt oder aufgestellt werden und produzieren Strom für den eigenen Haushalt.
Vereinfacht gesagt funktioniert das so: Da Strom immer den kürzesten Weg wählt, verbrauchen die Geräte in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus erst den Strom aus dem Steckersolargerät, bevor Strom aus dem Netz „nachfließt“.
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Ist die Zustimmung der Vermieter:innen nötig?
Am 4. Juli 2024 wurde die Gesetzesänderung zur Privilegierung von Steckersolargeräten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für das Mietrecht und das Wohneigentumsgesetz (WEG) im Bundestag beschlossen. Die Gesetzesänderung hat inzwischen auch den Bundesrat passieren. Damit greift die neue Regelung seit Anfang Oktober 2024.
Zwar muss nun nach dem Inkrafttreten der Änderung weiterhin die Zustimmung von Vermieter:innen beziehungsweise Wohneigentümergemeinschaften eingeholt werden, jedoch kann die Zustimmung nicht mehr so leicht verweigert werden wie bisher. Mieter:innen und Mieteigentümer:innen erhalten dadurch einen gewissen Anspruch auf die Genehmigung von Steckersolargeräten. Eine Ablehnung muss für den jeweiligen Einzelfall von den Vermieter:innen oder der Wohneigentümerschaft begründet werden. Auch der Anmelde- und Genehmigungsprozess muss einfacher gestaltet werden.
Wie viel Strom kann mit dem Steckersolargerät erzeugt werden und wie viel spare ich?
Die Module erzeugen meist ausreichend Strom, um Ihre Stromrechnung spürbar zu senken. Klar ist aber auch, dass sie nicht den gesamten Strombedarf der Wohnung decken. Vor allem Geräte, die durchgehend laufen, wie zum Beispiel der Kühlschrank, können teilweise mit dem Strom aus dem Steckersolargerät versorgt werden. Mit dem Stecker-Solar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Sie berechnen lassen, wie viel Strom in etwa erzeugt wird und ab wann sich der Kauf des Gerätes durch die Einsparungen lohnen kann.
Das Land Berlin fördert seit dem 10. Februar 2023 den Kauf eines Steckersolargerätes. Antragsberechtigt sind aktuell Mieter:innen sowie Eigentümer:innen von Wohnungen und Häusern sowie Pächter:innen und Besitzer:innen von Kleingärten, die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben. Auch Pächter:innen und Eigentümer:innen von Klein- und Erholungsgärten können Anträge stellen.
Pro neuem Steckersolargerät können Sie eine Förderung in Höhe von 500 EUR erhalten, wenn das Gerät nicht weniger kostet. Sind die Kosten geringer als 500 EUR, bekommen Sie die gesamten Kosten erstattet. Pro Wohnung wird ein Steckersolargerät gefördert.
Die Förderung ist Teil des Programms SolarPLUS und kann bei der Umsetzungspartnerin IBB Business Team GmbH beantragt werden. Dort erfahren Sie auch weitere Bedingungen.
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Sie können Steckersolargeräte problemlos im Internet, in Baumärkten oder auch im Elektrofachhandel kaufen. Achten Sie beim Kauf des Geräts jedoch darauf, dass dieses den Bedingungen der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 entspricht und bestenfalls einen Konformitätsnachweis hierfür besitzt. Sollten Sie eine Förderung beantragen wollen, ist dies unabdingbar. Es sollte sich unbedingt um ein anschlussfertiges Gerät handeln und sich für die Montageart eignen, die Sie planen. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Anlage eine CE-Zertifizierung aufweist.
Die Produktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. bietet einen guten Überblick.
Eine Untersuchung des Photovoltaik-Instituts im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) kam zu dem Ergebnis, dass beim Betrieb von ein oder zwei Modulen mit einer Strombegrenzung auf maximal 2,6 A eine Überlastung der Hausleitungen und damit eine erhöhte Brandgefahr ausgeschlossen werden können.
Nutzen Sie keinesfalls einen Mehrfachstecker. Werden mehrere Geräte in eine Mehrfachsteckdose gesteckt, summieren sich die Einspeiseströme. Dabei kann es zu einer Überlastung des Mehrfachsteckers kommen und Brandgefahr entstehen.
Das Steckersolargerät muss an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, um Gefahren zu vermeiden. Ob der Stromkreis geeignet ist, können Sie bei den Eigentümer:innen oder einem Elektrofachbetrieb erfragen. Die Regeln des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) geben vor, dass keine Teile des Steckers, durch die Strom fließt, berührbar sein dürfen. Sicher sind zum Beispiel Steckvorrichtungen, bei denen die Teile, durch die Strom fließt, verdeckt sind. Auch fest angeschlossene Steckersolargeräte sind sicher.
Die DGS hält den Anschluss von Steckersolargeräten über einen normalen Schukostecker für unbedenklich, wenn der DGS-Sicherheitsstandard erfüllt ist. Die entsprechenden Geräte sind in der Produktübersicht der DGS dargestellt.
Für Steckersolargeräte gibt es momentan noch keine Produktnorm. Ein Entwurf liegt vor und soll im Laufe des Jahres verabschiedet werden (Stand Januar 2024).
Nach der Bauordnung Berlin ist keine Baugenehmigung notwendig. Seit Dezember 2023 auch nicht mehr für Solaranlagen an und auf Hochhäusern. Über Wirtschaftswegen und an Hochhäusern muss allerdings die Baunorm hinsichtlich der Befestigung entsprechend beachtet werden.
Grundsätzlich könnte für eingespeisten Strom aus einer Mini-PV-Anlage sogar Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geltend gemacht werden, sofern diverse Vorgaben erfüllt werden (Anmeldung, Abrechnung durch eigenen Zähler etc.). Der Aufwand steht allerdings in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Geräte mit einem Modul erhalten Sie schon für um die 400 EUR. Doch aufgepasst: Die „günstigste“ Anlage ist nicht unbedingt die mit dem niedrigsten Preis! Worauf es ankommt, ist der Preis je produzierter und selbst verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom, also die sogenannten Stromgestehungskosten. Diese werden zwar von den Anschaffungskosten beeinflusst. Aber eben auch von weiteren Faktoren.