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Solarenergie im Mehrfamilienhaus Weitere Informationen
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Zusammenfassung
Bild: SolarZentrum Berlin
Mieterstrom ist als Baustein der Energiewende im Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) verankert. Hier ist geregelt, welche Art der Versorgung als Mieterstrom zählt und beispielsweise mit dem Mieterstromzuschlag vergütet wird. Dieser Bonus auf jede Kilowattstunde Mieterstrom orientiert sich an der Einspeisevergütung des EEG. Damit die Umsetzung dieses Zukunftsmodells zügig vorangeht, beteiligt sich der Staat an den Kosten, die durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben entstehen.
Wichtig zu wissen: Mieterstrom muss für die Menschen im Haus mindestens 10 Prozent günstiger sein als der Grundversorgungstarif. Das macht Mieterstrom besonders attraktiv und sorgt für hohe Akzeptanz. Auch darf die Versorgung nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt werden. Überschüssiger PV-Strom wird ganz regulär ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet.
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Je nach Verwaltungsstruktur des Immobilienportfolios bieten sich unterschiedliche Betriebsmodelle für Mieterstromanlagen an. Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Planungen. Auch die Leistung (Größe) der Anlage spielt eine Rolle in Bezug auf Rechtspflichten, Finanzierung und Zuschüsse – die sich wiederum auf Amortisationsdauer und Rendite der Anlage auswirken.
Broschüre des SolarZentrums Berlin zum Mieterstrom
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat einen Leitfaden zu Geschäftsmodellen mit PV-Mieterstrom (PDF, kostenpflichtig) herausgebracht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert ausführlich zum Thema Mieterstrom.
Weitere Informationen hält der Lexikonartikel Mieterstrom bereit.