Die Staatsaufsicht stellt sicher, dass die Erledigung öffentlicher Aufgaben rechtmäßig – im Einklang mit den zugrunde liegenden Regelungen – erfolgt. Diese Aufgaben nimmt die Aufsicht im öffentlichen Interesse wahr. Die Aufsichtsbehörde darf daher nur im Interesse des öffentlichen Wohls eingreifen. Sie hat nicht die Aufgabe oder das Ziel einer einzelnen Person zu seinem Recht zu verhelfen.
Darüber hinaus wirkt die Staatsaufsicht bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit. Sie erlässt Verordnungen, genehmigt Regelwerke der beaufsichtigten Institutionen und vertritt das Land Berlin in den Bund-Länder-Arbeitskreisen der Aufsichtsbehörden.
Der Staatsaufsicht der Wirtschaftsverwaltung obliegt die Aufsicht über: