Im Land Berlin gibt es eine ständige Kommission für den Bereich Soziales (Berliner Vertragskommission für Soziales – KO80), die zuständig ist für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen nach § 76 SGB XII.
Sie setzt sich paritätisch aus jeweils sechs Vertretern der Vereinigungen der Leistungserbringer und des Sozialhilfeträgers zusammen.
Vertreter der Leistungserbringer sind die in der Liga zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (als Vertreter der Einrichtungsträger) sowie die Vereinigungen der privaten Trägereinrichtungen – Sozialhilfeträger ist das Land Berlin, vertreten durch die für Soziales, Gesundheit und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen und die Bezirksämter von Berlin.
Durch ihre Mitgliedschaft in der KO80 sind die Vertreter der Leistungserbringer in alle Verfahren, mit denen fachliche Standards in den allgemeinen Leistungsbeschreibungen, Rahmenvorgaben für die Qualitätsentwicklung sowie die Grundsatzangelegenheiten der Ermittlung der Vergütung geregelt werden, eingebunden. Die Arbeit der KO80 wird fachlich durch zur KO80 gehörende Arbeitsgruppen und Ausschüsse unterstützt.
Die gesamte organisatorische Abwicklung für die KO80 obliegt der Geschäftsstelle, die beim Sozialhilfeträger angesiedelt ist und deren Aufgaben sowie Befugnisse in der Geschäftsordnung der KO80 geregelt sind.
Die KO80 tagt regelmäßig jeden zweiten Mittwoch alle 2 Monate (regulär beginnend mit Februar) und bei entsprechender Notwendigkeit auch in den dazwischen liegenden Monaten (ersatzweise beginnend mit Januar).
Die Beschlüsse der KO80 können Sie hier einsehen.
Weitere Einzelheiten sind im Berliner Rahmenvertrag Soziales und in der Geschäftsordnung der KO80 geregelt.