Der Migrationssozialdienst ist ein spezialisierter fachlicher Dienst der regulären sozialen Versorgung in der Einwanderungsgesellschaft. Die Wohlfahrtsverbände übernehmen als Träger dieser Dienste bei der Integration eine Schnittstellenrolle zu allen Regeldiensten.
Die Aufgaben der Migrationssozialdienste (MSD) gehen auf die „Grundsätze für Aufgaben, Arbeitsweise und Organisation der Sozialberatung für in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer in der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege“ zurück. Mit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ist das ehemalige Bund-Länder-Programm „Sozialberatung für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen (Ausländersozialberatung)“ ausgelaufen.
Vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2010 wurden in Berlin MSD über den Treuhänderischen LIGA-Vertrag Soziales finanziert. Seit dem 01.01.2011 erfolgt die Förderung der MSD aus dem Integrierten Sozialprogramm, welches Bestandteil des ab 2011 geltenden Rahmenförderplans mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ist.
Die Leistungsangebote der MSD zeichnen sich durch einen mehrdimensionalen und ganzheitlichen Arbeitsansatz aus. Die MSD arbeiten eng mit den bundesgeförderten Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdiensten sowie den regionalen Migrationsdiensten zusammen.