Sozialhilfe ist eine staatliche, bedarfsorientierte Sozialleistung, deren Aufgabe es ist, „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde der Menschen entspricht“ (§ 1 SGB XII). Ziel der Sozialhilfe ist es dabei, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Leistungsberechtigten so weit wie möglich zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Der Anspruch auf die verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe besteht unabhängig davon, ob die Notlage selbst verschuldet ist oder nicht. Ihre Gewährung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.