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Schreiben über Weiteranwendung der AV Wohn-AsylbLG (Archiv)
ARCHIV: Schreiben vom 25.01.2011
ARCHIV: Schreiben vom 25.01.2011
über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG)
über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG)
p(. außer Kraft mit Wirkung vom .2013
Die Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG) vom 16. Januar 2006 (ABl. S. 266), geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30. August 2006 (ABl. S. 3395) treten mit Ablauf des 31. Januar 2011 außer Kraft und müssen daher neu erlassen werden. Sie werden derzeit überarbeitet. Wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung (vergleiche Neumann in Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 3. Auflage 2000, Artikel 66, 67, Rn. 30) sind sie bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
- Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG)
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales