Für die Umsetzung des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) sind die Sozialämter zuständig. Sie entscheiden in eigener Verantwortung über die Ausführung des Sozialhilferechts und die Anwendung im Einzelfall. Dabei sind die Sozialämter auch an die besonderen landesrechtlichen Regelungen (Berliner Sozialrecht) gebunden.
Zuständige Ämter
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Zuständige Sozialämter nach Geburtsmonat
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Geburtsmonat
Bezirksamt
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Januar
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Februar
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März
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April
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Mai
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Juni
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Juli
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August
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September
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Oktober
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November
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Dezember
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung