Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht stellen die Versorgung von Menschen sicher, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht. So sollen die Opfer zumindest finanziell entschädigt werden. Auch die Hinterbliebenen der Beschädigten können unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsleistungen beanspruchen. In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für die Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständig.
Soziale Entschädigung
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung