Das Landespflegegeldgesetz (LPflGG) ist eine Rechtsvorschrift des Landes Berlin. Sie soll dazu beitragen, den Betroffenen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Es stellt Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen auf Antrag Pflegegeld zum pauschalen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Verfügung. Dies setzt voraus, dass die Betroffenen ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin haben, oder dass sich aus der Anwendung der Verordnung (EG) Nummer 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ein Leistungsanspruch ergibt. Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 setzt ein die Grenzen von EU-Mitgliedstaaten überschreitendes Sozialrechtsverhältnis voraus.