Transferleistungsempfänger nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf den Härtefallfonds. Bei Energiesperren und Sperrandrohungen finden Sie Hilfe bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt.
Härtefallfonds Energieschulden
Bild: istock.com/Hirurg
Vermeidung und Aufhebung von Energiesperren für Berliner Haushalte, die wegen der aktuellen Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not geraten – das ist die Idee hinter dem Berliner Härtefallfonds Energieschulden. Der Härtefallfonds ist aus dem Energieentlastungspaket 2023 des Senats entstanden und wird im Jahr 2024 weitergeführt. Er entlastet einkommensschwächere Berlinerinnen und Berliner und hilft, dass Sie gut durch den Winter kommen. Der Härtefallfonds soll Verschuldung entgegenwirken oder verhindern.
Bei den Energiesperren kann es sich sowohl um Strom- als auch um Heizenergiesperren handeln. Der Härtefallfonds leistet jeweils einmalig pro Versorgungsvertrag bzw. Zählerstelle, also einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Stromsperre und einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Heizenergiesperre. Der Fonds leistet in der Höhe, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist, um die Energiesperre(n) zu verhindern bzw. zu beenden. Die Leistungshöhe entspricht der Forderung des Energieversorgers. Die Leistung des Härtefallfonds geht direkt an das Versorgungsunternehmen.
Der Härtefallfonds richtet sich gezielt an Menschen mit niedrigem Haushaltseinkommen, die die Sperre nicht durch eigenes Einkommen vermeiden oder beenden können.
Voraussetzung für die Leistung des Härtefallfonds ist Ihre Bereitschaft, die Beratung der Berliner Angebot zur Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin in Anspruch zu nehmen:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/energieberatung/beratungsangebote/
Haben Sie Fragen zur Antragsstellung? Beim Berliner Bürgertelefon werden Sie bei der Antragsstellung unterstützt.
Wichtige Neuerungen ab 2024
Informationen und Dokumente
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Merkblatt zur Antragsstellung
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Einkommensgrenzen für den Härtefallfonds
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Richtlinie für den Härtefallfonds Energieschulden
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Muster einer Sperrankündigung
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Flyer Härtefallfonds 2023
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung