Die Regelungen zur Vorübergehenden Abwesenheit von Betreuten – Freihalteregelungen – wurden mit Beschluss Nr. 8 / 2007 gefasst und gelten mit Wirkung ab 01. Januar 2008 für:
BRV - Anlage 6
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung