Die Regelungen zur Vorübergehenden Abwesenheit von Betreuten – Freihalteregelungen – wurden mit Beschluss Nr. 8 / 2007 gefasst und gelten mit Wirkung ab 01. Januar 2008 für:
BRV Anlage 6
Regelung zur vorübergehenden Abwesenheit von Betreuten - Freihalteregelung -
(Anlage 6 zum BRV)
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Einrichtungen bzw. Dienste für behinderte Menschen gemäß §§ 53 / 54 SGB XII
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den Personenkreis nach §§ 67 / 68 SGB XII